Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Die Ansprüche des Dienstnehmers auf Urlaubsabfindung und Urlaubsentschädigung, die in Zeiten anfallen, für die der Dienstgeber - gesetzlich oder vertraglich - zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, obwohl der Dienstnehmer für ihn zufolge eines einem Dritten zurechenbaren Schadensereignisses nicht zur Dienstleistung in der Lage ist, begründen - ohne diese Leistungen - keinen Verdienstentgang. Der Dienstgeber kann daher vom Schädiger die ausbezahlten Beträge für Urlaubsabfindung und Urlaubsentschädigung nicht fordern; insoweit wurde kein Schaden vom Dienstnehmer auf den Dienstgeber verlagert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112775Im RIS seit
25.12.1999Zuletzt aktualisiert am
06.06.2018