Norm: VersVG §34ARB 2003 Art8.1.1
Rechtssatz: Die Auskunftsobliegenheit des Art 8.1.1. ARB 2003 soll den Versicherer vor betrügerischen Machenschaften schützen und ihn auch in die die Lage versetzen, seine Leistungspflicht frühzeitig möglichst genau zu überblicken. Der Versicherte, der Rechtsschutz beansprucht, muss die erforderlichen Auskünfte von sich aus, also auch ohne konkretes Verlangen der Versicherers geben. Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat bei der Klägerin für den Zeitraum vom 2. 2. 2000 bis 1. 1. 2011 eine Haftpflichtversicherung für Bauträger abgeschlossen, der das (der Polizze beigeschlossene) „Deckungskonzept Haftpflichtversicherung für Bauträger" (im Folgenden: Deckungskonzept) sowie die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1993 und EHVB 1993) zugrundegelegt wurden. Die Beklagte hat den Versicherungsvertrag am 6. 9. 2004 zum 31. 12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 12. 2003 bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von 750.000 EUR für den Fall dauernder Invalidität unfallversichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99), die Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) sowie die Sonderbedingungen zur Unfallversicherung (max 2000) zugrundegelegt. Die AUB 99 enthalten unter anderem folgende Bestimmungen: „2.1 Invaliditätsleistung ... 2.... mehr lesen...
Norm: AUB99 Z7.2AUB 99 Z7.3VersVG §6 Abs3VersVG §34
Rechtssatz: Auch wenn sich der Versicherte ohne rechtliche Verpflichtung, also freiwillig einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt des Versicherers unterzieht, hat er dessen Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und auch sonstige vom Vertrauensarzt geforderte Auskünfte und Aufklärungen in Form von gewissen Übungen und Demonstrationen wahrheitsgemäß zu geben und ist auch zur Unterlassung vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Einwand der Leistungsfreiheit der beklagten Partei (unter anderem) deshalb für berechtigt erachtet, weil der Kläger die in Art 5.3.1 der (dem gegenständlichen Versicherungsvertrag zugrundegelegten) AFIB 1993 statuierte Obliegenheit, "nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen", verletzt habe. Das Berufungsgericht hat den Einwand der Leistungsfreiheit der beklagten Partei (un... mehr lesen...
Begründung: Andreas T***** erlitt bei seiner Geburt am 3. 4. 1991 im Krankenhaus M***** zufolge Sauerstoffunterversorgung eine Hirnschädigung und ist seither schwerst behindert. Mit rechtskräftigem Urteil zu 1 Cg 314/93g des LG Korneuburg wurde der Nebenintervenient gemeinsam mit dem Krankenhauserhalter zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 1,850.000,-- verurteilt und die Haftung der Genannten für zukünftige Schäden und Nachteile aus dem Vorfall vom 3. 4. 1991 festgestellt. Die... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Diplomingenieur und selbständig tätig. Er entwickelte ein EDV-Programm für statische Berechnungen im Holzbau. Um seine Aufträge auf dem freien Markt zu akquirieren, verfasste er eine Broschüre, die er an potentielle Interessenten versendet. Erhält er einen Auftrag, so muss er vor Ort die jeweilige Baustelle besichtigen und entsprechende Naturmaße nehmen. Dazu ist es auch notwendig, sich auf unwegsamem Gelände zu bewegen und Rohbauten zu begehen. Voraus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Zahn- und Kieferchirurgin. Ihre Ordination ist in *****. Am 14. 7. 1993 stellte die Beklagte bei der A***** Versicherungs-AG einen Antrag auf Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige. Der Vertrag wurde mit einer Versicherungssumme von S 1 Mio und einer Versicherungsleistung bei Betriebsunterbrechung von S 2.777,77 pro Tag für die Dauer von 10 Jahren mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit ab dem dritten Jahr... mehr lesen...
Norm: AVB Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger 1995 Art12 Abs7VersVG §34VersVG §57
Rechtssatz: Taxvereinbarung: Die Auskunftspflicht und die Belegpflicht des Versicherungsnehmers greifen insoweit nicht Platz, als sie den Zweck verfolgen, den Versicherer über den Ersatzwert zu informieren. Ficht der Versicherer aber die Taxe an, leben die beiden Obliegenheiten wieder voll auf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner war früher Angestellter der Beklagten und hatte bei ihr eine Unfallversicherung mit einem Taggeld von S 1.000 abgeschlossen. Als er im Herbst 1995 den Handel mit Kraftfahrzeugen beginnen wollte, schlug ihm der für Unternehmensberatungen zuständige Vertreter der Beklagten Harald L***** vor, aus der Unfallversicherung das Taggeld herauszunehmen und an dessen Stelle eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Da der Gemeinschuldner im Fall... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat für den von ihm bei der Firma I***** GesmbH geleasten PKW der Marke Mazda 626 und dem polizeilichen Kennzeichen O-749.590 bei der klagenden Partei eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, der die AKIB 2/78 zugrundeliegen. Der Beklagte hat dem Leasinggeber zahlungshalber alle Ansprüche und Rechte aus diesem Versicherungsvertrag abgetreten. Unstrittig ist, daß der Beklagte am 22.5.1986 gegen 22,30 Uhr mit diesem Fahrzeug auf der Hansberg-Landesstraß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung von S 748.234,-- s.A. und stellt das Eventualbegehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm im Rahmen des hinsichtlich eines näher bezeichneten Pkw's der Marke Mercedes-Benz 500 SEC abgeschlossenen Kaskoversicherungsvertrages Deckung zu gewähren. Die beklagte Partei habe sich in dem angeführten Kaskoversicherungsvertrag unter anderem verpflichtet, dem Kläger bei Diebstahl des Fahrzeuges im zweiten Jahr nach der Erstzulas... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Klägers, Franz F***, war bei der beklagten Partei gegen Unfall versichert. Die Versicherung für den Todesfall betrug S 200.000,--. Als begünstigte Person im Falle des Todes war der Kläger in der Versicherungspolizze angeführt. Dem Versicherungsverhältnis lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1965) zugrunde. Am 30. Oktober 1985 stürzte Franz F*** kurz nach 21 Uhr auf der Stiege im Vorhaus seines Wohnhauses. Er erlitt eine Frakt... mehr lesen...
Norm: AGB der Transportversicherung im gewerblichen Güterfernverkehr mit LKW Pkt9 1AGB der Transportversicherung im gewerblichen Güterfernverkehr mit LKW Pkt9 2VersVG §33 Abs1VersVG §34VersVG §153 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 33 Abs 1, 153 Abs 1 VersVG, Pkt 9 1 AGB der Transportversicherung im gewerblichen Güterfernverkehr mit LKW haben im wesentlichen denselben Inhalt. Die in ihnen statuierte Anzeigepflicht (Meldepflicht) ist von d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 12. 11. 1980 durch Vermittlung der Erstbeklagten mit der Zweit- und Drittbeklagten einen CMR-Versicherungsvertrag abgeschlossen, an dem die Zweitbeklagte zu 85 %, die Drittbeklagte zu 15 % beteiligt waren, ohne solidarisch zu haften, und der auch den LKW-Zug mit dem Zugfahrzeug L 16.145 umfasste. Am 26. 6. 1982 kam es mit diesem LKW-Zug auf der Pyhrnpaß-Bundesstraße zu einem Unfall - der LKW-Zug kam von der Fahrbahn ab und stürzte über eine Bös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. August 1981 wurden bei einem Unfall in der Nähe von D***** vom Kläger als Frachtführer transportierte Rolltreppen beschädigt. Der Transportversicherer erhob gegen den Kläger Regressansprüche in Höhe von 1.892.864 S. Er behielt sich die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche vor. Der Kläger begehrt die Feststellung der Deckungspflicht der beklagten Partei und mit seinem Eventualbegehren die Zahlung von 274.465,28 S sA aufgrund des von ihm mit der Versi... mehr lesen...
Norm: AÖS 1975 allgVersVG §6 Abs3 B2VersVG §34
Rechtssatz: Nach § 17 Abs 4 der Allgemeinen Österreichischen See-Transportversicherungsbedingungen (AÖS 1975) besteht eine - den Bestimmungen des § 34 VersVG entsprechende - Auskunftspflicht. Die Erfüllung dieser Pflicht ist Voraussetzung der Fälligkeit des Versicherungsanspruches (§ 19 Abs 10 der AÖS 1975, § 11 VersVG). Ihre Verletzung hat im Hinblick auf die Regelung des § 17 Abs 7 der AÖS 1975 (... mehr lesen...
Norm: AÖS 1975 allgVersVG §6 Abs3 DVersVG §34
Rechtssatz: Wiewohl § 34 VersVG auf ein Verschulden nicht abstellt, obliegt es dem Versicherungsnehmer im Hinblick auf die Regelung des § 17 Abs 7 AÖS 1975 zu beweisen, es sei nicht von ihm zu vertreten, daß die Auskunftserteilung unterblieben sei, da er nicht in der Lage sei, sich die für die Aufklärung des Versicherers erforderlichen Kenntnisse von Tatumständen zu verschaffen. Vermag nun der Versi... mehr lesen...
Norm: AÖS §17VersVG §34
Rechtssatz: Die Aufklärungspflicht und Belegpflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, der seinen Vertragspartner über alle für die Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Versicherungsleistung notwendigen Umstände nach Treu und Glauben aufzuklären hat, um diesen in die Lage zu versetzen, den Anspruch - ebenfalls nach Treu und Glauben - prüfen und die zur Erfüllung des Vertrages erforderlic... mehr lesen...
Norm: AÖS §17VersVG §34
Rechtssatz: Die Auskünfte und Belege des Versicherungsnehmers sollen den Versicherer in die Lage versetzen, sachgemäße Entscheidungen über die Abwicklung des Versicherungsfalles zu treffen und insbesondere Art und Umfang seiner Leistung möglichst genau und frühzeitig überblicken zu können. Entscheidungstexte 7 Ob 64/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 7 Ob 64/78... mehr lesen...
Norm: VersVG §34AÖS §17
Rechtssatz: Die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Entscheidungstexte 7 Ob 64/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 7 Ob 64/78 Veröff: VersR 1979,170 7 Ob 59/17b Entscheidungstext OGH 27.09.2017 7 Ob 59/17b ... mehr lesen...
Norm: AÖS §17AÖS §19VersVG §11VersVG §34
Rechtssatz: Durch die Geltendmachung der Auskunftspflicht und Belegpflicht darf der endgültigen Entscheidung des Gerichtes darüber, ob der vom Versicherungsnehmer geltend gemachte Versicherungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach zu Recht besteht, nicht vorgegriffen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 64/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 7 Ob 64/... mehr lesen...
Norm: AÖS §17AÖS §19VersVG §11VersVG §34
Rechtssatz: Wenn der Versicherungsnehmer die vom Versicherer verlangten notwendigen Belege nicht beibringen kann, weil ihm das billigerweise nicht zuzumuten ist, und wenn er die notwendigen Auskünfte nicht erteilen kann, weil er die erforderlichen Tatsachenkenntnisse nicht besitzt und sich diese auch nicht zu beschaffen vermag, dann haben die Erhebungen als abgeschlossen zu gelten, sodaß sie den Eintritt... mehr lesen...
Norm: AÖS §17VersVG §34
Rechtssatz: Die Aufklärungspflicht und Belegpflicht des Versicherungsnehmers hat nicht die Aufgabe, diesem die Führung eines strengen Beweises im prozeßtechnischen Sinn aufzuerlegen, dessen Gelingen oder Mißlingen über seinen Versicherungsanspruch entscheidet. Entscheidungstexte 7 Ob 64/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 7 Ob 64/78 Veröff: VersR 1979,170 ... mehr lesen...
Norm: AFIB 1993 Art5.3.1AHVB Art7 I 4VersVG §6 B2VersVG §34
Rechtssatz: Die Aufklärungspflicht hat auch den wesentlichen Zweck, den Versicherer vor betrügerischen Machenschaften zu schützen; sie soll ihn aber darüber hinaus allgemein in die Lage versetzen, sachgemäße Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalles zu treffen. Entscheidungstexte 7 Ob 5/76 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AHVB Art7 I 4VersVG §6 AVersVG §34
Rechtssatz: Eine spätere Berichtigung unwahrer Angaben beseitigt die Obliegenheitsverletzung nicht mehr und ist unerheblich. Entscheidungstexte 7 Ob 5/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 5/76 Veröff: VersRdSch 1978,31 = VersR 1979,560 7 Ob 17/89 Entscheidungstext OGH 20.04.1... mehr lesen...
Norm: AHVB Art7 I 4VersVG §6 B2VersVG §34
Rechtssatz: Den seine Aufklärungspflicht verletzenden Versicherungsnehmer entschuldigt nicht der Umstand, daß der wahre Sachverhalt eine Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst hätte oder daß gerade die unwahren Angaben, wären sie wahr gewesen, dessen Stellung verbessert hätten. Entscheidungstexte 7 Ob 5/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1... mehr lesen...
Norm: VersVG §34
Rechtssatz: Nach § 34 VersVG hat der Versicherungsnehmer jede Auskunft zu geben, die zur Feststellung des Versicherungsfalles "erforderlich" ist. Der Versicherer kann diejenigen Auskünfte verlangen, die er für notwendig hält. Er ist aber dafür beweispflichtig, daß die verlangte Auskunft notwendig war. Entscheidungstexte 7 Ob 141/64 Entscheidungstext OGH 27.05.1964 7 Ob... mehr lesen...
Der Kläger hatte mit der beklagten Partei eine Unfallversicherung für die Zeit vom 23. August 1952 bis 23. August 1958 abgeschlossen. Bei Eintritt des Versicherungsfalles hatte die beklagte Partei dem Kläger ein Taggeld von 60 S und im Fall einer völligen Invalidität den Betrag von 48.000 S zu bezahlen. In der Folge schloß der Kläger eine Einzelunfallversicherung auf die Dauer eines Jahres für die Zeit vom 26. Februar 1956 bis 26. Februar 1957 mit der I.-AG. auf die Versicherungssumme... mehr lesen...