Norm
AHVB Art7 I 4Rechtssatz
Den seine Aufklärungspflicht verletzenden Versicherungsnehmer entschuldigt nicht der Umstand, daß der wahre Sachverhalt eine Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst hätte oder daß gerade die unwahren Angaben, wären sie wahr gewesen, dessen Stellung verbessert hätten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0080906Dokumentnummer
JJR_19760318_OGH0002_0070OB00005_7600000_007