Norm
AÖS §17Rechtssatz
Die Aufklärungspflicht und Belegpflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, der seinen Vertragspartner über alle für die Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Versicherungsleistung notwendigen Umstände nach Treu und Glauben aufzuklären hat, um diesen in die Lage zu versetzen, den Anspruch - ebenfalls nach Treu und Glauben - prüfen und die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Entscheidungen treffen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080203Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022