RS OGH 1998/12/23 7Ob346/98b, 7Ob310/00i, 7Ob306/00a, 7Ob43/18a, 7Ob192/21t

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Veröffentlicht am 23.12.1998
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Norm

AVB Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger 1995 Art12 Abs7
VersVG §34
VersVG §57

Rechtssatz

Taxvereinbarung: Die Auskunftspflicht und die Belegpflicht des Versicherungsnehmers greifen insoweit nicht Platz, als sie den Zweck verfolgen, den Versicherer über den Ersatzwert zu informieren. Ficht der Versicherer aber die Taxe an, leben die beiden Obliegenheiten wieder voll auf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111474

Im RIS seit

22.01.1999

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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