Norm
AVB Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger 1995 Art12 Abs7Rechtssatz
Taxvereinbarung: Die Auskunftspflicht und die Belegpflicht des Versicherungsnehmers greifen insoweit nicht Platz, als sie den Zweck verfolgen, den Versicherer über den Ersatzwert zu informieren. Ficht der Versicherer aber die Taxe an, leben die beiden Obliegenheiten wieder voll auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111474Im RIS seit
22.01.1999Zuletzt aktualisiert am
09.02.2022