Norm: ASVG §334VersVG §156VersVG §157
Rechtssatz: Der Sozialversicherungsträger, der den Schädiger nach § 334 ASVG in Anspruch nimmt und damit einen eigenständigen Rückgriffsanspruch geltend macht, ist in Bezug auf die Haftpflichtversicherung geschädigter Dritter iSd §§ 156, 157 VersVG. Entscheidungstexte 7 Ob 105/18v Entscheidungstext OGH 26.09.2018 7 Ob 105/18v Veröff: SZ 2018/7... mehr lesen...
Norm: ASVG §334VersVG §156VersVG §157
Rechtssatz: Der von seinem Versicherungsnehmer in Anspruch genommene Versicherer ist zwar gemäß § 67 VersVG Legalzessionar und berechtigt, sich beim Schädiger zu regressieren. Auch wenn der Schadenersatzanspruch unverändert auf ihn übergeht, so ist er doch in Bezug auf die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht geschädigter Dritter im Sinn der §§ 156, 157 VersVG, sodass er sein rechtliches Interesse a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der Rechtsanwältin Dr. I***** H***** (im Folgenden: Rechtsanwältin/Versicherungsnehmerin) und der Beklagten bestand 1999 ein aufrechter Haftpflichtversicherungsvertrag (§ 21a RAO). Der Kläger wurde anlässlich eines Liegenschaftsverkaufs in diesem Jahr von der Rechtsanwältin vertreten. Auf Grund ihrer Falschberatung traf ihn gegenüber der Käuferin die Haftung für die Richtigkeit aller vorgeschriebenen Mietzinse, weshalb er in der Folge von dieser zu ****... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Zwischen der Beklagten und dem Tiroler Jagdverband besteht zur PolizzenNr ***** ein Risiko-/Haftpflichtversicherungsvertrag, in dessen Rahmen vereinbarungsgemäß jeder Inhaber einer gültigen Jagdkarte der Versicherungsnehmerin mitversichert ist. Am 13. 5. 1999 löste sich in einem Tiroler Jagdgebiet anlässlich eines Pirschgangs aus dem ungesicherten Gewehr eines Jägers, der eine solche gültige Jagdkarte besaß, ein Schuss und verletzte den Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. 5. 1989 wurde Alexander F***** als Beifahrer in einem vom Versicherungsnehmer Anton M***** gelenkten und gehaltenen, bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw schwer verletzt. Das Alleinverschulden an dem Unfall traf den Versicherungsnehmer der Beklagten. Die klagende Pensionsversicherung hat dem Geschädigten aufgrund der erlittenen Verletzungen Invaliditätspension, Pflegegeld und Krankenversicherung zu leisten. Die ihrer Leistungspflicht kongruenten... mehr lesen...
Norm: VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Der beklagte Versicherer, der sich auf eine gegenüber dem Klageanspruch nicht zureichende Deckungssumme beruft, muss diesen Einwand konkretisieren und Beweise anbieten, was durch die Vorlage eines kompletten, in Beachtung der Bestimmungen der §§ 155 und 156 VersVG aufgestellten Verteilungsplans geschehen kann, dessen Überprüfung dem Gericht, allenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen aus dem Gebiete der... mehr lesen...
Begründung: Am 25. Juli 1985 erlitt der damals 17-jährige Kläger als Lenker eines Motorfahrrades schwerste, lebensbedrohende Verletzungen, als ihn ein benachrangter, von Erich K***** gesteuerter Lastkraftwagen erfasste. Die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei war Haftpflichtversicherer des Beklagtenfahrzeuges. Den Kläger trifft ein Mitverschulden von einem Viertel. Seit dem Unfall befindet er sich im Zustand eines Wachkomas. Seit 1. Oktober 1985 wird er - abgesehen von mehreren s... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist eine gute Schifahrerin und auch Inhaberin eines "Übungsleiterscheines für Schilehrer", einer Vorstufe zum staatlich geprüften Schilehrer. Sie erlitt am 31. 12. 1998 gegen 10.30 Uhr in einem von der R***** AG betriebenen Schigebiet einen schweren Schiunfall. Sie befuhr auf einem rot markierten mittelschwierigen Schigelände bei guter Sicht die Talabfahrt. Ihre Schi waren in gutem Zustand, wenngleich nicht frisch geschliffen und hatten auch einen leicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde bei einem Verkehrsunfall am 21. September 1987 in Graz schwerstens verletzt. Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 25. November 1992, 2 Ob 60/92, wurde die Klägerin als Haftpflichtversicherer (zur ungeteilten Hand mit dem Lenker und dem Halter des Fahrzeuges, die hier nicht beteiligt sind) verpflichtet, dem Beklagten (dort Kläger) ab 15. März 1990 eine Verdienstentgangsrente von monatlich 6.061,50 S und einen Pflegekostenaufwand von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 9. 1987 wurde der damals knapp 23jährige Beklagte als Radfahrer von einem Klein-LKW niedergestoßen und lebensbedrohlich verletzt. Das Alleinverschulden trägt der Lenker des Klein-LKW. Der Beklagte, dessen Persönlichkeit bleibend schwerstens beeinträchtigt ist, ist ständig an das Bett bzw an den Rollstuhl gefesselt und zum Pflegefall geworden; er muß rund um die Uhr betreut werden. Mit der am 5. 4. 1990 beim Landesgericht für ZRS Graz eingebrachten K... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 19. 1. 1990 als Mitfahrer in einem bei der beklagten Partei auf eine Pauschalversicherungssumme von S 12,000.000 versicherten Pkw so schwer verletzt, daß er fremder Pflege bedarf und seinen im Unfallszeitpunkt ausgeübten Beruf als Speditionsangstellter nicht mehr auszuüben vermag. In einem Vorprozeß wurde festgestellt, daß der Lenker und die beklagte Versicherung ihm zur ungeteilten Hand für alle künftigen Schäden aus dies... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs1VersVG §12 Abs2VersVG §156
Rechtssatz: Auf die Forderungsverjährung nach § 12 Abs 1 und 2 VersVG hat § 156 VersVG keinen Einfluß. Entscheidungstexte 7 Ob 125/98b Entscheidungstext OGH 15.09.1998 7 Ob 125/98b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110863 Dokumentnummer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dipl. Ing. Herbert S***** war Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft. Die Ingenieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat mit der beklagten Partei zu Polizzennummer 6/81/18926019 eine Berufshaftpflichtversicherung für ihre Mitglieder abgeschlossen. Nach Art 1.1.1 der dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Ziviltechniker (Gemeinschaftsversicherung) zum Stichtag 1. 1. 1988 übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem am 3. Jänner 1984 bei Rottenmann von Konstantinos T*** als Lenker eines LKW-Zuges mit dem Kennzeichen MO 1505 (GR) verschuldeten Verkehrsunfall wurde ein LKW der Erstklägerin beschädigt und der Zweitkläger, der Lenker dieses LKW, verletzt. Darüber hinaus wurden noch mehrere andere Kraftfahrzeuge beschädigt. Es ist unbestritten, daß der Erstklägerin bei diesem Verkehrsunfall ein Sachschaden in der Höhe von 934.129,17 S entstand und daß die dem Zweitkl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. Jänner 1980 ereignete sich auf der Attersee-Landesstraße im Gemeindegebiet von Vöcklamarkt ein Verkehrsunfall, an welchem die im fünften Monat schwangere Christine N*** als Lenkerin eines Opel Kadett Kombi und der Zweitbeklagte als Lenker eines LKW Steyr beteiligt waren; Halter des LKW war der Erstbeklagte. Die Drittbeklagte war der Haftpflichtversicherer. Der Zweitbeklagte wurde wegen dieses Verkehrsunfalles mit dem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 2... mehr lesen...
Norm: IO §6 Abs2KO §6VersVG §156VersVG §157
Rechtssatz: Der Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer stellt ein Sondervermögen dar, das nicht in die Konkursmasse fällt, sondern zur Befriedigung des geschädigten Dritten dient. Entscheidungstexte 2 Ob 84/81 Entscheidungstext OGH 15.12.1981 2 Ob 84/81 Veröff: RZ 1982/47 S 193 = VersR 1983,303 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Wie hoch im Hinblick auf sonstige Umstände eine Rückstellung und, damit verbunden, eine Kürzung des Rentendeckungskapitals anzusetzen ist, kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen im Sinne des § 273 ZPO ausgemittelt werden. Bei der Ermessensentscheidung sind nicht nur die Interessen des zum Ersatz verpflichteten Haftpflichtversicherers, sondern auch die Interessen des Geschäd... mehr lesen...
Norm: VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass weitere, bisher nicht berücksichtigte Schmerzen auftreten werden, dann rechtfertigt die bloß abstrakte Möglichkeit einer solchen später entstehenden Forderung nicht die Verringerung des für die Errechnung der Rente zur Verfügung stehenden Deckungskapitals. Entscheidungstexte 7 Ob 26/80 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: Teilungsabk der Haftpflicht- und Kaskoversicherer allgVersVG §156
Rechtssatz: Zur Frage der Anwendbarkeit des zwischen Kaskoversicherer und Haftpflichtversicherer des Halters bestehen Teilungsabkommen auf das Rechtsverhältnis Kaskoversicherer-haftpflichtversicherter Halter. (Rechtserwerb des Versicherungsnehmer des Haftpflichtversicherers in der "Einleitung" verneint -, in der "Kollisionsklausel" - § 2 Abs 3 - jedoch vorgesehen, in den Fä... mehr lesen...
Norm: Teilungsabk allgVersVG §156
Rechtssatz: Zur Frage der Anwendbarkeit des zwischen Kaskoversicherer und Haftpflichtversicherer des Halters bestehen Teilungsabkommen auf das Rechtsverhältnis Kaskoversicherer - haftpflichtversicherter Halter. (Rechtserwerb des Versicherungsnehmer des Haftpflichtversicherers in der "Einleitung" verneint -, in der "Kollisionsklausel" - § 2 Abs 3 - jedoch vorgesehen, in den Fällen des § 156 Abs 3 VersVG nach de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 DVersVG §156VersVG §158c Abs5
Rechtssatz: Eine Deckungszusage des leistungsfreien Haftpflichtversicherers nach Prüfung der Umstände, welche die Deckungspflicht fraglich erscheinen lassen, kann ein geschädigter Dritter, dem diese Umstände bekannt sind, nur so verstehen, daß er auf jeden Fall Befriedigung aus der Versicherung enthält. Entscheidungstexte 7 Ob 59/78 Entsc... mehr lesen...
Die Beklagte war am 29. November 1974 Privathaftpflichtversicherer des mj. Anton G, der damals durch unvorsichtiges Hantieren mit einem Luftdruckgewehr den Kläger schwer verletzte und als ursprünglicher Erstbeklagter dieses Rechtsstreites zur Zahlung von 100 700 S unter Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden zur ungeteilten Hand mit der Beklagten verurteilt wurde. Während dieses Urteil gegen den Schädiger rechtskräftig wurde, bestreitet die Beklagte im Revisionsverfahren ... mehr lesen...
Norm: VersVG §156VersVG §158c Abs5
Rechtssatz: Hat der Versicherer ausnahmsweise eine eigene Verpflichtung übernommen, so ist eine im Innenverhältnis eintretende Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer für das Außenverhältnis zum Geschädigten ohne Belang. Entscheidungstexte 7 Ob 65/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 65/78 Veröff: SZ 51/156 = JBl 1979,600 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §156
Rechtssatz: Der Haftpflichtversicherer handelt bei den Verhandlungen mit dem Geschädigten über die Liquidierung des Schadens regelmäßig nur als Vertreter des Versicherungsnehmers. Entscheidungstexte 7 Ob 65/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 65/78 Veröff: SZ 51/156 = JBl 1979/600 7 Ob 95/10m Entscheidungstext... mehr lesen...
Der Erstbeklagte war am 15. April 1974 mit seinem PKW bei der Zweitbeklagten gegen Haftpflicht versichert. Die Versicherungssumme für Personenschäden betrug 2 000 000 S. An diesem Tage verschuldete er mit dem PKW einen Verkehrsunfall, bei dem die damals 18jährige Klägerin als seine Beifahrerin schwere Verletzungen erlitt. Sie erlitt neben zahlreichen Brüchen eine Querschnittslähmung. Sie kann die Gliedmaßen nicht bewegen, ist ständig an den Rollstuhl gefesselt und kann weder die Nahru... mehr lesen...
Norm: AKHB Art3 Abs1EKHG §15 Abs2VersVG §156
Rechtssatz: Gemäß Art 3 Abs 1 AKHB sind die Kapitalforderungen zunächst ungekürzt zu befriedigen. Die Rente ist mit jener Quote der jährlichen Rentenversicherungssumme zu decken, die dem Verhältnis der Summe der Kapitalsforderungen zum Versicherungskapital entspricht. Entscheidungstexte 7 Ob 25/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob... mehr lesen...
Norm: AKHB Art3 Abs1EKHG §15VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Eine Bevorzugung der Kapitalforderungen vor den Rentenforderungen ist bei einer über die Mindestversicherungssumme hinausgehenden Summe nicht vorgesehen. Darüber hinaus müssen alle Forderungen gleich behandelt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 25/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 25/78 Veröff: SZ 51/63 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 HVersVG §149VersVG §156VersVG §158c
Rechtssatz: Aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag erwachsen grundsätzlich nur dem Versicherungsnehmer, nicht aber auch dem geschädigten Dritten Rechte. Dieser hat daher keine Forderung gegen den Versicherer, weshalb er eine solche auch nicht abtreten kann. Entscheidungstexte 7 Ob 72/77 Entscheidungstext OGH 15.12.1977 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs1VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Die dem Klagsanspruch des Geschädigten entgegengehaltene Behauptung des Haftpflichtversicherers, die Deckungssumme reiche zur Befriedigung des Klägers nicht aus, kann nur im jeweiligen Schadenersatzprozess und nicht in einem späteren, insbesondere nicht im Exekutionsverfahren geprüft werden. Der beklagte Versicherer muss hiebei seinen Einwand konkretisieren und Beweise anbieten, was zum ... mehr lesen...