Norm: KFG 1967 §63VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Rentenkürzung beziehen sich nicht ausschließlich auf das Verhältnis Versicherer - Versicherungsnehmer und werden nicht gegenstandslos, wenn in der Kraftfahrzeugpflichtversicherung der Dritte unmittelbar gegen den Versicherer vorgeht. Entscheidungstexte 2 Ob 273/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1977 2 Ob 273/... mehr lesen...
Norm: VersVG §154VersVG §156
Rechtssatz: Erkennt der Versicherungsnehmer seine Haftpflicht an, ohne gegen ein Anerkenntnisverbot zu verstoßen und ohne leichtfertig zu handeln, so wandelt sich seine Freistellungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer auch dann in einen Zahlungsanspruch um, wenn ihm bei dem Anerkenntnis bekannt ist, daß der Versicherer die Haftpflicht verneint. Veröff: VersR 1977,174 = VersR 1977,662 (Anmerkung) ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12VersVG §156
Rechtssatz: Verzichtet der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Haftpflichtversicherer auf den vereinbarten Versicherungsschutz für in der Vergangenheit liegende Schadenereignisse, bevor ein Haftpflichtanspruch aufgrund eines solchen Schadenereignisses vom Geschädigten erstmals gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht worden ist, so beginnt der Lauf der Verjährungsfrist für den gemäß § 156 Abs 1 VersVG Satz 1 zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIAKHB Art3VersVG §156
Rechtssatz: Abandon durch Hinterlegung ist nur dann zulässig und wirksam, wenn die zugunsten des Versicherungsnehmers und aller aus dem Unfall anspruchsberechtigten Geschädigten und mit Zustimmung aller Beteiligten erfolgt. Entscheidungstexte 2 Ob 176/75 Entscheidungstext OGH 08.01.1976 2 Ob 176/75 Veröff: ZVR 1977/21 S 12 = SZ 49/1 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §156
Rechtssatz: Der Abandon wirkt nur im Innenverhältnis, dem gerichtlichen Erlag der Deckungssumme seitens des Verpflichteten oder des Versicherers kommt in Verhältnis Schädiger - Geschädigter keine Bedeutung zu. Entscheidungstexte 2 Ob 176/75 Entscheidungstext OGH 08.01.1976 2 Ob 176/75 Veröff: SZ 49/1 = ZVR 1977/21 S 12 ... mehr lesen...
Am 29. Juli 1967 verschuldete Rudolf N als Lenker eines Sattelschleppers einen schweren Verkehrsunfall, bei dem mehrere Personen getötet und weitere Personen verletzt wurden und Sachschaden entstand. Die klagende Partei hat dem beim Unfall verletzten Herbert L Versicherungsleistungen erbracht und als Legalzessionar des Genannten gegen Rudolf N ein Versäumungsurteil über 37.460.40 S samt Anhang erwirkt. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der klagenden Partei Fahrnisexekution s... mehr lesen...
Norm: EO §294 KKFG 1967 §63 Abs1VersVG §149VersVG §156
Rechtssatz: Vor Wirksamwerden des § 63 Abs 1 KFG 1967 war der Geschädigte im Verhältnis zum Versicherer nicht forderungsberechtigt, es sei denn, er ließ sich den Deckungsanspruch des Haftpflichtigen gegen den Versicherer pfänden und überweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 42/72 Entscheidungstext OGH 05.10.1972 3 Ob 42/72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIAKB §10 Abs4AKHB Art3VersVG §156
Rechtssatz: Die Ausübung des Abandonrechtes nach § 10 Abs 4 letzter Satz AKB betrifft lediglich das Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und steht somit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Klage nicht im Wege. Entscheidungstexte 2 Ob 257/69 Entscheidungstext OGH 23.10.1969 2 Ob 257/69 V... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 30. Dezember 1966 wurde der Beklagte (Verpflichtete) verurteilt, dem Kläger (betreibenden Gläubiger) als Ersatz aus einem Verkehrsunfall 11.491.33 S samt 4% Zinsen seit 14. Dezember 1965 und ab 14. Dezember 1965 bis auf weiteres einen monatlichen Betrag von 500 S zu bezahlen. Der Kläger wurde verurteilt, dem Beklagten 4166.65 S an Prozeßkosten zu ersetzen. Dieses Urteil wurde infolge Berufung des Beklagten vom Oberlandesgericht Innsbruck al... mehr lesen...
Norm: EO §370 BEO §371VersVG §156
Rechtssatz: Zu Gunsten einer durch eine Haftpflichtversicherung gedeckten Forderung kann nicht Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung der Ansprüche des Verpflichteten aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherer bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 86/67 Entscheidungstext OGH 09.08.1967 3 Ob 86/67 EvBl 1968/110 S 186 = S... mehr lesen...
Norm: VersVG §156VersVG §158c Abs5
Rechtssatz: Zwar kann der geschädigte Dritte den Haftpflichtversicherer aus dem Gesetz nicht unmittelbar in Anspruch nehmen, sondern muss sich an den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer halten, dies schließt aber nicht aus, dass sich der Versicherer unmittelbar mit dem geschädigten Dritten auseinandersetzt und dahin vergleicht, dass er die Verbindlichkeit des Versicherungsnehmers übernimmt (vgl Prölss, VersV... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 22. 12. 1962 gegen Johann P***** auf Grund des vollstreckbaren Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt, des Beschlusses des Bezirksgerichtes Judenburg und einer Zahlungsaufforderung dieses Gerichtes zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderungen von 1.486 S samt Zinsen und von Kosten die Pfändung der dem Johann P***** gegen die I*****versicherungsgesellschaft Wiener Neustadt zustehenden Forderung von 5.000 S, wo... mehr lesen...
Norm: KO §10 Abs1VersVG §156VersVG §157
Rechtssatz: Wird im Konkurs des Schädigers die Haftpflichtforderung gegen den Versicherer vom angeblich Geschädigten gepfändet, so muß dieser im Exekutionsantrag behaupten und beweisen, daß er der geschädigte Dritte ist. Entscheidungstexte 3 Ob 42/63 Entscheidungstext OGH 20.03.1963 3 Ob 42/63 Veröff: VersR 1965,168 (mit Glosse von W... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §331 FKO §1VersVG §156VersVG §157
Rechtssatz: Der geschädigte Haftpflichtgläubiger muss, um die dem Versicherungsnehmer vom Versicherer geschuldete Leistung zu erlangen, den dem Versicherungsnehmer zustehenden Befreiungsanspruch auf Grund eines gegen ihn erwirkten Exekutionstitel pfänden und sich überweisen lassen; diese Pfändung wandelt ebenso wie die Konkurseröffnung den Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers in einen L... mehr lesen...
Mit Beschluß des Kreisgerichtes Krems vom 7. Juni 1957, S 5/57-2, wurde über das Vermögen der Verlassenschaft nach Ing. Friedrich Z. auf Antrag des Schuldners der Konkurs eröffnet. Der Betrieb des dem Erblasser und seiner Gattin gehörigen PKWs. war bei der E.-Unfall- und Schadenversicherungsgesellschaft gegen Haftpflicht versichert. Die genannte Gesellschaft hat nunmehr unter Berufung auf § 156 Abs. 3 VersVG. und § 1425 ABGB. die Versicherungssumme von 40.000 S bei Gericht hinterlegt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1380 FVersVG §149VersVG §156
Rechtssatz: 1) Wenn ein Haftpflichtversicherer haben will, daß ein zwischen ihn und dem Unfallgeschädigten abgeschlossener Vergleich nur für und gegen den Haftpflichtversicherten wirken soll, so muß sein dahin zielender Wille dem Vertragsgegner erkennbar hervortreten. 2) Die in einem solchen Vergleich vor dem Unfallgeschädigten übernommene Verpflichtung, sich zwecks Klärung des ursächlichen Zusammenhangs... mehr lesen...
Norm: VersVG §151VersVG §156VersVG §158c
Rechtssatz: Im Falle der auch zugunsten des befugten Lenkers eines Kraftfahrzeuges eingegangenen Haftpflichtversicherung ist bei Eintritt eines Versicherungsfalles der Lenker berechtigt, vom Versicherungsnehmer die erforderliche Zustimmung zur Geltendmachung von Ansprüchen wider den Versicherer zu verlangen. Auf Grund des § 10 KHG kann auch der Beschädigte diesen Anspruch geltend machen. ... mehr lesen...