Norm
VersVG §155Rechtssatz
Besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass weitere, bisher nicht berücksichtigte Schmerzen auftreten werden, dann rechtfertigt die bloß abstrakte Möglichkeit einer solchen später entstehenden Forderung nicht die Verringerung des für die Errechnung der Rente zur Verfügung stehenden Deckungskapitals.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080699Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.08.2017