Norm
VersVG §156Rechtssatz
Hat der Versicherer ausnahmsweise eine eigene Verpflichtung übernommen, so ist eine im Innenverhältnis eintretende Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer für das Außenverhältnis zum Geschädigten ohne Belang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080762Dokumentnummer
JJR_19781109_OGH0002_0070OB00065_7800000_002