Die Klägerin begehrt als Haftpflichtversicherer eines LKW-Zuges vom beklagten Lenker - das Verfahren gegen den Versicherungsnehmer und Halter ist rechtskräftig beendet - im Regreßweg gemäß § 158 f. VersVG den Ersatz ihrer Leistungen an den geschädigten Dritten und die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere derartige Leistungen. Sie behauptete, einerseits wegen Versäumung der Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VersVG und andererseits aus dem Rechtsgrund der Gefahrerhöhung nach den §§ 23 u... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3VersVG §158f
Rechtssatz: Die Rechtsbelehrung des Versicherers muß eindeutig klarstellen, daß durch die Unterlassung der rechtzeitigen Klagsführung der Versicherungsanspruch, das ist der materielle Anspruch auf die Deckung (bei der Haftpflichtversicherung: der Ersatzansprüche Dritter) zur Gänze verloren geht. Wenn dabei auch nicht ausdrücklich auf das Regreßrecht des Haftpflichtversicherers nach § 158 f VersVG hingewiesen we... mehr lesen...
Der Kläger erlitt am 26. Dezember 1976 auf der Bundesstraße Nr. 55 mit dem von ihm gelenkten, bei der beklagten Partei kaskoversicherten PKW der Type Peugeot 504 GL einen Unfall, bei dem dieses Fahrzeug beschädigt wurde. Er begehrt mit der vorliegenden Klage - nach einer Klagseinschränkung - die Zahlung des der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von 48 765 S samt Anhang an Reparatur- und Abschleppkosten (abzüglich eines Selbstbehaltes von 5%). Die beklagte Partei beantragte K... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Ablehnung der Entschädigungspflicht durch den Versicherer muß keine Belehrung über die Verjährung enthalten. Entscheidungstexte 7 Ob 73/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 73/77 Veröff: VersR 1978,955 7 Ob 125/98b Entscheidungstext OGH 15.09.1998 7 Ob 125/98b Auch ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Entschädigungspflicht ist ebenso wie das qualifizierte Ablehnungsschreiben an den Rechtsbeistand des Versicherten zu richten, wenn dieser den Anspruch für seinen Mandanten geltend gemacht hat. Entscheidungstexte 7 Ob 73/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 73/77 Veröff: VersR 1978,955 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Belehrt der Versicherer den Versicherungsnehmer (VN) bei der Ablehnung des erhobenen Versicherungsanspruchs dahin, daß er von der Verpflichtung zur Leistung endgültig frei werde, wenn der VN den Anspruch nicht binnen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1978:RS0103950 Dokumentnummer JJR_19780125_AUSL000_0040ZR00122_7600000_001 mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Bis zum Ablauf der Klagefrist findet jede Leistung des Versicherers im Rahmen noch bestehender Deckungspflicht statt. Entscheidungstexte 7 Ob 57/77 Entscheidungstext OGH 03.11.1977 7 Ob 57/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080379 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3VersVG §158cVersVG §158f
Rechtssatz: Der Versicherer kann gegen den Versicherungsnehmer nicht Rückgriff nach § 158 f VersVG nehmen, wenn er im Zeitpunkt der Befriedigung des geschädigten Dritten dem Versicherungsnehmer gegenüber zur Deckung verpflichtet war. Der erst nach diesem Zeitpunkt eingetretene fruchtlose Ablauf der Klagefrist des § 12 Abs 3 VersVG gewährt ihm kein Rückgriffsrecht. BGH vom 26.03.1956, II ZR 180/54;... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Durch die Klagserhebung ist die dem Versicherungsnehmer gesetzte Fallfrist nur hinsichtlich des erhobenen Klagsanspruches gewahrt. Eine spätere Klagsausdehnung nützt dem Versicherungsnehmer in der Regel nichts. Entscheidungstexte 7 Ob 37/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 7 Ob 37/77 7 Ob 32/80 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Leistet der Haftpflichtversicherer vor Ablauf der Klagsfrist des § 12 Abs 3 VersVG Zahlungen an den geschädigten Dritten, so stellen sich diese noch als Erfüllung der Verpflichtung zur Gewährung des Versicherungsschutzes dar, weil der Anspruch auf diesen erst mit fruchtlosem Ablauf der Klagefrist untergeht. Entscheidungstexte 7 Ob 15/77 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Soweit eine Willenserklärung oder eine rechtsgeschäftsähnliche Erklärung (hier: Ablehnung des Versicherungsanspruchs nach § 12 Abs 3 Satz 2 VersVG) dem Minderjährigen gegenüber abzugeben ist, genügt es, wenn sie einem vertretungsberechtigten Elternteil zugeht. Veröff: VersR 1977,442 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0... mehr lesen...
Der Kläger war am 10. März 1973 mit seinem Pkw bei der Beklagten gegen Haftpflicht versichert. Mit diesem PKW verschuldete er an dem genannten Tag um zirka 19.45 Uhr in St. Oswald bei Plankenwart einen Verkehrsunfall, bei dem Alois H als Radfahrer lebensgefährlich verletzt wurde. Der Radfahrer erlag in der Folge seinen Verletzungen. Wegen dieses Unfalles wurde der Kläger rechtskräftig des Vergehens nach § 335 StG schuldig erkannt. Hiebei wurde davon ausgegangen, daß der Kläger den sei... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3ZPO §228 B3cc
Rechtssatz: § 12 VersVG regelt nur die Verjährung von Versicherungsansprüchen und die Vorgangsweise bei Erhebung derartiger Ansprüche, bewirkt aber keine Änderung der Voraussetzungen für eine Klagsführung (§ 228 ZPO). Entscheidungstexte 7 Ob 56/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 7 Ob 56/76 Veröff: VersR 1977,753 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3ZPO §228 B3cc
Rechtssatz: Der Versicherer muß im Ablehnungsschreiben seine Ablehnungsgründe weder anführen, noch ist er an eine gegebene
Begründung: gebunden. Wird aber eine Deckungsklage eingebracht, so muß über die Verpflichtung zur Gewährung des Versicherungsschutzes für den konkreten Schadensfall abschließend entschieden werden. Entscheidungstexte 7 Ob 56/76 En... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3ZPO §228 C1
Rechtssatz: Reagiert der Versicherer auf eine Schadensanzeige auf eine Art, aus der eine Ablehnung des Versicherungsschutzes entnommen werden kann, besteht ein rechtliches Interesse des Versicherungnehmers an der alsbaldigen Feststellung des aufrechten Bestandes des Versicherungsschutzes, insbesonders dann, wenn die Formulierung eines an ihn gerichteten Schreibens die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Leistung... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Gesetzesbestimmung des § 12 Abs 3 VersVG ist im Ablehnungsschreiben nicht erforderlich, ein allfälliges Fehlzitat ist bedeutungslos. Entscheidungstexte 7 Ob 43/76 Entscheidungstext OGH 26.08.1976 7 Ob 43/76 Veröff: SZ 49/100 = JBl 1978,483 European Case Law I... mehr lesen...
Der Beklagte ist Eigentümer und Halter des bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW Opel Rekord. Am 29. Oktober 1971 verursachte er mit diesem Fahrzeug einen Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. Die Klägerin lehnte ihre Deckungspflicht für die Schadenersatzansprüche der bei diesem Unfall geschädigten Josefine W mit Schreiben vom 21. Jänner 1972 (Beilage./B) folgenden Inhaltes ab: "Wir beziehen uns auf den Verkehrsunfall vom 29. Oktober vorigen Jahres und stellen fest, daß... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Es genügt, wenn die Klage innerhalb der gesetzten Frist beim unzuständigen Gericht erhoben wird. Ein entgegengesetzter Hinweis im Ablehnungsschreiben ist bedeutungslos. Entscheidungstexte 7 Ob 43/76 Entscheidungstext OGH 26.08.1976 7 Ob 43/76 Veröff: SZ 49/100 = JBl 1978,483 European Case Law ... mehr lesen...
Der Kläger erlitt am 10. November 1974 gegen 3.30 Uhr früh mit dem von ihm gelenkten Pkw der Type Ford Capri XL in Mannersdorf am Leithagebirge einen Unfall, bei dem dieses Fahrzeug beschädigt wurde. Die beklagte Partei war der Haftpflicht- und Kaskoversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß die beklagte Partei für diesen Unfall hinsichtlich der Kaskoversicherung Versicherungsschutz zu gewähren habe. Die voraussichtlichen ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Eine wirksame Fristsetzung nach § 12 Abs 3 VersVG setzt voraus, dass der Versicherte gegen den Versicherer einen Deckungsanspruch erhoben hat. Entscheidungstexte 7 Ob 39/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 7 Ob 39/76 7 Ob 2/84 Entscheidungstext OGH 05.04.1984 7 Ob 2/84 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Haftpflichtversicherers, das Ablehnungsschreiben an den Kaskoversicherer eines Geschädigten zuzustellen, dem Deckungsansprüche des Schädigers nicht überwiesen worden sind. Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 33/76 Veröff: VersR 1977,630 Euro... mehr lesen...
Norm: VersVG §10VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 10 VersVG ist auf die Deckungsablehnung im Sinne des § 12 Abs 3 VersVG anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 33/76 Veröff: VersR 1977,630 = ZVR 1977/234 S 275 7 Ob 52/76 Entscheidungstext OGH 07.10.1976 7 Ob 52/76... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Überprüfung der sachlichen Berechtigung der Ablehnung nach § 12 VersVG erfolgt ausschließlich im Wege einer vom Versicherungsnehmer einzubringenden Klage. Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 33/76 Veröff: VersR 1977,630 7 Ob 52/76 Entscheidungstext OGH 07... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3VersVG §158
Rechtssatz: § 12 Abs 3 VersVG verpflichtet den Versicherungsnehmer nicht dazu, nach Ablehnung des Anspruches durch den Versicherer, wenn dieser eine Leistung an den geschädigten Dritten aus dem Grunde des § 158 c VersVG erbracht hat, eine negative Feststellungsklage dahin zu erheben, daß der Versicherer gegen ihn keine Regreßansprüche nach dem § 158 f VersVG besitze. Hat der Versicherer die Ansprüche des geschä... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3VersVG §150 Abs1
Rechtssatz: Die Pflicht des Versicherers zur Bevorschussung von Kosten nach § 150 Abs 1 VersVG ist ein Teil des Versicherungsanspruches und geht mit diesem unter. Entscheidungstexte 7 Ob 253/74 Entscheidungstext OGH 16.01.1975 7 Ob 253/74 Veröff: JBl 1975,374 = VersR 1976,867 = VersRdSch 1978,168 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Für den Fristablauf nach § 12 Abs 3 VersVG genügt ein solches Zugehen des Schriftstückes, das unter normalen Verhältnissen dem Adressaten gestattet, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 253/74 Entscheidungstext OGH 16.01.1975 7 Ob 253/74 Veröff: JBl 1975,374 = EvBl 1975/208 S 469 = VersR 1976,867 = VersRdSch 1978,168 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für den Lauf der Frist des § 12 Abs 3 VersVG sind erfüllt, wenn es nur noch Sache des Adressaten ist, im eigenen Lebensbereich die entsprechenden Anordnungen an die nach den Postvorschriften übernahmsberechtigten Angehörigen zu treffen und für die eigene Kenntnisnahme zu sorgen. Entscheidungstexte 7 Ob 253/74 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aVersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Ablehnung des Versicherungsschutzes wird erst 6 Monate nach dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem VN iSd § 862a ABGB "zugekommen" ist. Entscheidungstexte 7 Ob 253/74 Entscheidungstext OGH 16.01.1975 7 Ob 253/74 Veröff: JBl 1975,374 = EvBl 1975/208 S 469 = VersR 1976,867 = VersRdSch 1978,168 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Das Gesetz schreibt weder eigenhändige Zustellung noch eingeschriebene Aufgabe des Ablehnungsschreibens an den Versicherten vor. Entscheidungstexte 7 Ob 253/74 Entscheidungstext OGH 16.01.1975 7 Ob 253/74 Veröff: JBl 1975,374 = EvBl 1975/208 S 469 = VersR 1976,867 = VersRdSch 1978,168 7 Ob 37/77 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3VersVG §158f
Rechtssatz: In der Unterlassung der Klagsführung liegt noch kein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis. Entscheidungstexte 7 Ob 206/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob 206/74 Veröff: VersRdSch 1976,88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080383 ... mehr lesen...