Norm
VersVG §12 Abs3Rechtssatz
Durch die Klagserhebung ist die dem Versicherungsnehmer gesetzte Fallfrist nur hinsichtlich des erhobenen Klagsanspruches gewahrt. Eine spätere Klagsausdehnung nützt dem Versicherungsnehmer in der Regel nichts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080350Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.01.2019