Norm
VersVG §12 Abs3Rechtssatz
Soweit eine Willenserklärung oder eine rechtsgeschäftsähnliche Erklärung (hier: Ablehnung des Versicherungsanspruchs nach § 12 Abs 3 Satz 2 VersVG) dem Minderjährigen gegenüber abzugeben ist, genügt es, wenn sie einem vertretungsberechtigten Elternteil zugeht. Veröff: VersR 1977,442
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0104008Dokumentnummer
JJR_19770209_AUSL000_0040ZR00025_7500000_001