Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Ablehnung der selbständigen Versicherungsansprüche mehrerer Versicherungsnehmer muß jedem von ihnen gesondert in einem nur an ihn gerichteten Schreiben erklärt werden, damit die Klagefrist des § 12 Abs 3 VersVG in Lauf gesetzt wird. Veröff: VersR 1961,651 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL002:1961:RS0105765 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Der Erstattungsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen den Haftpflichtversicherer wird nicht dadurch berührt, daß der Haftpflichtversicherte eine ihm vom Haftpflichtversicherer gesetzte Klagefrist versäumt. Veröff: NJW 1960,2187 = MDR 1960,1000 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1960:RS0104009 Dokument... mehr lesen...
Der Maurer Johann S. kam am 22. September 1956 bei einem Traktorunfall als Beifahrer ums Leben. Adalbert A. wurde als Lenker und Franz H. als Halter des Traktors mit dem in zweiter und dritter Instanz bestätigten Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 15. November 1958 auf Grund der am 19. April 1957 eingebrachten Klage zum Schadenersatz in Geldbeträgen und Renten an die Witwe Maria S. und die beiden mj. Kinder Johann und Adalbert S. verurteilt. Dabei wurde festgestellt, daß die beiden ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Hemmung der zweijährigen Verjährung, wenn die beklagte Versicherungsgesellschaft zugesteht, nach der Schadensmeldung nach längerer Zeit mit einem Schreiben die Behandlung des Schadensfalles mangels Deckung abgelehnt und den Geschädigten auf die Klagefrist von sechs Monaten hingewiesen zu haben. Entscheidungstexte 3 Ob 214/60 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Frist des § 12 Abs 3 VersVG ist eine Ausschlussfrist. Sie wird durch die endgültige Ablehnung ohne Rücksicht auf die Richtigkeit der Ablehnung in Lauf gesetzt. Entscheidungstexte 3 Ob 398/54 Entscheidungstext OGH 14.07.1954 3 Ob 398/54 Veröff: SZ 27/207 = EvBl 1954/330 S 482 7 Ob 166/64 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Der Eintritt der Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 12 Abs 3 VersVG setzt voraus, daß in der Ablehnungserklärung des Versicherers die mit dem Ablauf der Frist verbundene Rechtsfolge erkennbar zum Ausdruck kommt. (Mit zahlreichen Literaturangaben). Entscheidungstexte 3 Ob 398/54 Entscheidungstext OGH 14.07.1954 3 Ob 398/54 Veröff: SZ ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das gegen den Haftpflichtversicherer des Klägers gerichtete Begehren abgewiesen, weil der Versicherungsnehmer nicht die im § 12 Abs. 3 VersVG. vorgesehene Sechsmonatsfrist eingehalten hätte, es lehnte die Auffassung des Klägers ab, daß diese Frist durch mittlerweile stattgefundene Vergleichsverhandlungen unterbrochen worden sei. Das Berufungsgericht hat unter Rechtskraftvorbehalt das Ersturteil aufgehoben und die Rechtssache an das Erstgericht zur Fortsetzung der... mehr lesen...