Norm: GenG §5
Rechtssatz: Die Grundlage des Verhältnisses zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern ist die Satzung, die grundsätzlich für jedes Mitglied bindend ist. Entscheidungstexte 2 Ob 599/88 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 2 Ob 599/88 Veröff: SZ 62/19 = JBl 1990,726 = ecolex 1990,355 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: GenG §5GenG §27GenG §30
Rechtssatz: Die Bestimmungen des Statuts der Genossenschaft dürfen bei der gerichtlichen Überprüfung des Ausschlusses eines Genossenschafters und bei der Frage, ob dieser nach Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses zur rückwirkenden Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen berechtigt ist, nicht außer Betracht bleiben. (Hier: rückwirkende Anfechtbarkeit verneint). Entscheidungstexte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Mitglied der beklagten Genossenschaft, von der er mit Vorstandsbeschluß vom 5. Juni 1987 gemäß § 7 Abs 1 lit c der Satzung ausgeschlossen wurde. Gegen diesen Beschluß erhob er gemäß § 7 Abs 3 der Satzung Beschwerde beim Aufsichtsrat der Genossenschaft, der am 3. Dezember 1987 nicht Folge gegeben wurde. Ein weiterer Rechtszug an Organe der Genossenschaft ist in der Satzung nicht vorgesehen. Mit der am 27. November 1987 beim Erstgericht überreicht... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, er sei bei der Hauptversammlung der Bezirksgruppe Wien-Meidling der beklagten Partei am 2.5.1984 zum Bezirksgruppenobmann gewählt worden. Er brachte vor, er sei ordentliches Mitglied der beklagten Partei. Diese weigere sich, seine Wahl zu der genannten Funktion anzuerkennen. Die beklagte Partei, die auch Einwendungen in der Sache selbst vorbrachte, erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit, weil das Schiedsgericht zuständig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 18 Abs 1 der Statuten der beklagten Partei in der ab September 1979 geltenden Fassung ist jedes Mitglied berechtigt, "die Einrichtungen des Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft, der es angehört, nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen in Anspruch zu nehmen. Aus der Mitgliedschaft kann kein Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistung abgeleitet werden. Das Außmaß der Unterstützungen richtet sich nach den jeweils geltenden Unterstützungsordnungen. Die Ar... mehr lesen...
Norm: GenG §3 Abs2GenG §5 Z4
Rechtssatz: Eine schriftliche, wenn auch bedingte Beitrittserklärung zur Genossenschaft wird durch die Annahme rechtswirksam, auch wenn sie der Vorschrift des Statuts nicht entsprach, daß sich der Aufnahmewerber der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung ausdrücklich unterwerfen muß. Entscheidungstexte 7 Ob 673/81 Entscheidungstext OGH 18.03... mehr lesen...
Die klagende Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation begehrt vom Beklagten, der Höhe nach außer Streit gestellt, den restlichen Geschäftsanteil und die Haftungssumme gemäß § 76 GenG. Im Rechtsmittelverfahren ist nur strittig, ob der Beklagte der klagenden Genossenschaft wirksam als Mitglied beigetreten ist. § 3 Abs. 2 ihres Statutes lautet: "Voraussetzung und Erwerb der Mitgliedschaft ... Die Aufnahme erfolgt auf Grund einer schriftlichen Beitrittserklärung durch Besc... mehr lesen...
Die klagende Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation begehrt vom Beklagten, der Höhe nach außer Streit gestellt, den restlichen Geschäftsanteil und die Haftungssumme gemäß § 76 GenG. Im Rechtsmittelverfahren ist nur strittig, ob der Beklagte der klagenden Genossenschaft wirksam als Mitglied beigetreten ist. § 3 Abs. 2 ihres Statutes lautet: "Voraussetzung und Erwerb der Mitgliedschaft ... Die Aufnahme erfolgt auf Grund einer schriftlichen Beitrittserklärung durch Besc... mehr lesen...
Norm: GenG §3 Abs2GenG §5 Z4
Rechtssatz: Eine schriftliche, wenn auch bedingte Beitrittserklärung zur Genossenschaft wird durch die Annahme rechtswirksam, auch wenn sie der Vorschrift des Statuts nicht entsprach, daß sich der Aufnahmewerber der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung ausdrücklich unterwerfen muß. Entscheidungstexte 7 Ob 673/81 Entscheidungstext OGH 18.03... mehr lesen...
Der Kläger ist seit Jahren Mitglied der beklagten Genossenschaft, an die er die Milch aus seiner Landwirtschaft abzuliefern hat. § 14 Z. 8 des Statuts der Beklagten lautet: "Jedes Mitglied hat die Pflicht ... 8. für die Lieferung nachgewiesener verfälschter Kuhmilch nach Ermessen des Vorstandes eine Geldbuße bis zu 25 000 S in jedem einzelnen Falle der Übertretung zu zahlen." § 55 des Statuts der Beklagten lautet: "Streitigkeiten zwischen Genossenschaft und Mitgliedern sowie letzter... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: Die Vereinsstrafe bzw Genossenschaftsstrafe bringt typischerweise eine Mißbilligung zum Ausdruck; sie ist die Reaktion einer sozialen Gruppe auf das Verhalten eines ihrer Mitglieder, das mit den Gruppenanforderungen im Widerspruch steht. Entscheidungstexte 5 Ob 507/81 Entscheidungstext OGH 10.02.1981 5 Ob 507/81 Veröff: SZ 54/16 = EvBl 1981/129 S 39... mehr lesen...
Norm: GenG §5GenG §27
Rechtssatz: Satzungsbestimmungen über Genossenschaftsstrafen sind zulässig. Hier: Satzungsbestimmung einer Molkereigenossenschaft, nach der der Vorstand berechtigt ist, Geldbußen "für die Lieferung nachgewiesen verfälschter Kuhmilch" zu verhängen. Entscheidungstexte 5 Ob 507/81 Entscheidungstext OGH 10.02.1981 5 Ob 507/81 Veröff: SZ 54/16 = EvBl 1981/12... mehr lesen...
Norm: GenG §5GenG §27JN §1 CVbVerG 2002 §3 Abs2VerG 2002 §7
Rechtssatz: Die Verhängung von Genossenschaftsstrafen durch den Vorstand der Genossenschaft geschieht nicht in Ausübung hoheitlicher Befugnisse, sondern im Rahmen des durch Genossenschaftsstatut und Beitrittserklärung begründeten Privatrechtsverhältnisses zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern. Der Vorstandsbeschluß über die Verhängung von Geldbußen unterliegt Grundsätzlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 BGenG §5
Rechtssatz: Die Konventionalstrafe, die typischerweise für einen bestimmten Fall in bestimmter Höhe vereinbart wird, und mit dem Eintritt dieses Falles ohne weiters verwirkt ist, hat zwei Funktionen, nämlich die Ausübung eines indirekten Erfüllungszwanges und die Pauschalierung des Schadenersatzes; der Vereinsstrafe bzw Genossenschaftsstrafe, die für ein bestimmtes Verhalten bis zu einer bestimmten Höhe angedroht und b... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298GenG §5GenG §27
Rechtssatz: Sieht ein Statut einer Molkereigenossenschaft vor, daß über Genossenschafter Geldbußen "für die Lieferung nachgewiesen verfälschter Kuhmilch" vom Vorstand verhängt werden können, trifft die Beweislast für das Verschulden des Genossenschafters - mangels eindeutiger Regelung dieser Frage im Statut - nach allgemeinen Grundsätzen die Genossenschaft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: § 5 GenG enthält zwingendes Recht. Entscheidungstexte 7 Ob 105/75 Entscheidungstext OGH 05.06.1975 7 Ob 105/75 Veröff: EvBl 1975/276 S 633 = RZ 1975/72 S 157 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0059293 Dokumentnummer JJR_19750605_OGH0002_0070OB00105_750... mehr lesen...
Norm: GenG §5GenG §54
Rechtssatz: Eine Kündigung der Mitgliedschaft durch die Genossenschaft ist im GenG nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 7 Ob 105/75 Entscheidungstext OGH 05.06.1975 7 Ob 105/75 Veröff: EvBl 1975/276 S 633 = RZ 1975/72 S 157 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0059301 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §915GmbHG §4GenG §5VerG 2002 §8 Abs2
Rechtssatz: Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Satzungsbestimmungen sind nach ihrem billigen und vernünftigen Sinn so auszulegen, dass bei ihrer Anwendung im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 109/74 Entscheidungstext OGH 29.06.1974 7 Ob 109/74 Veröff: SZ 47/78 = NZ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §861GenG §5
Rechtssatz: Bei Satzungen einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft ist die Allgemeinheit als Erklärungsempfänger aufzufassen. Entscheidungstexte 7 Ob 109/74 Entscheidungstext OGH 20.06.1974 7 Ob 109/74 Veröff: RZ 1974/144 S 210 = NZ 1975,75 = SZ 47/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Die Kläger sind Mitglieder der in Liquidation befindlichen beklagten Genossenschaft, die durch das ihr gehörige Elektrizitätswerk 1 ihre Genossenschafter mit elektrischer Energie versorgte. Am 3. September 1967 schloß die Beklagte mit der KELAG ein Übereinkommen, in dem sie dieser ihre Rechte insbesondere das Wasserrecht am großen F-Bach übertrug, die sich dafür verpflichtete, der Beklagten bis zum Jahre 2028 520.000 kwh Freistrom jährlich zu liefern. Nach Punkt 2 dieses Übereinkommen... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §914 IIIgGenG §5
Rechtssatz: Die Satzungen einer Genossenschaft sind aus sich heraus nach objektiven, für die Allgemeinheit voll übersehbaren Gesichtspunkten auszulegen. Maßgebend ist, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Vertragstext entnehmen kann, nicht aber, was der Normgeber darüber hinaus seinerzeit gewollt hat. Entscheidungstexte 7 Ob 109/74 Ent... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: Eine spätere Aufhebung des Ausschlusses hat keine rückwirkende Kraft (Lang - Weidmüller, Genossenschaftgesetz 29.Auflage 322). Solange ein Genossenschafter ausgeschlossen ist, hat er, auch dann, wenn der Ausschluß statutenwidrig erfolgte, keinen Anspruch auf Benützung der Einrichtungen der Genossenschaft. Entscheidungstexte 4 Ob 339/73 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: GenG §5GenG §27GenG §33
Rechtssatz: Die Unterwerfung unter die Beschlüsse der Generalversammlung schließt nicht auch solche in sich, durch die Sonderrechte verletzt werden. Jeder Mehrheitsbeschluß ist bei willkürlicher Verletzung der durch die Aufnahme in die Genossenschaft als Mitglied erworbenen Rechte ungültig, sofern eine solche Rechtsentziehung nicht schon im Genossenschaftsvertrag vorgesehen ist und aus sachlichen Gründen erfolgt (h... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, Johann O sei Inhaber von 10 Geschäftsanteilen an der E-Werks-Genossenschaft I reg Genossenschaft m b H gewesen. Dieser Genossenschaft habe ein E-Werk gehört, das später von der KELAG gegen Lieferung von Freistrom in einem bestimmt festgelegten Ausmaß an die bisherigen Genossenschaftsmitglieder übernommen worden sei. Nach dem Krieg habe Johann O durch etwa 10 Jahre als vermißt gegolten, und "deshalb" sei seine Frau Berta O im Hauptbuch der Genossenschaft als Besit... mehr lesen...
Norm: GenG §1GenG §5 Z5GenG §83
Rechtssatz: Die Eintragung im Anteilbuch der Genossenschaft ist dafür, wem die Anteile tatsächlich gehören, nicht maßgeblich. Diese Eintragung begründet keine Rechte und gibt auch keinen Publizitätsschutz wie etwa Eintragungen im Grundbuch. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein Genossenschaftsanteil rechtsgültig erworben wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 588/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 AABGB §1393 BdGenG §1GenG §5 Z5GenG §83
Rechtssatz: Der Geschäftsanteil an einer Genossenschaft ist - ebenso wie derjenige an einer GmbH - ein Inbegriff von Rechten und Pflichten des Mitgliedes gegenüber der Genossenschaft oder der Gesellschaft. Die Übertragung solcher Anteile erfolgt daher nach den Grundsätzen über die Abtretung von Forderungen und nicht nach sachenrechtl. Bestimmungen § 367 ABGB ist nicht anwendbar. ... mehr lesen...
Norm: GenG §1GenG §5 Z5GenG §83
Rechtssatz: Die Eintragung im Anteilbuch der Genossenschaft ist dafür, wem die Anteile tatsächlich gehören, nicht maßgeblich. Diese Eintragung begründet keine Rechte und gibt auch keinen Publizitätsschutz wie etwa Eintragungen im Grundbuch. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein Genossenschaftsanteil rechtsgültig erworben wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 588/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 AABGB §1393 BdGenG §1GenG §5 Z5GenG §83
Rechtssatz: Der Geschäftsanteil an einer Genossenschaft ist - ebenso wie derjenige an einer GmbH - ein Inbegriff von Rechten und Pflichten des Mitgliedes gegenüber der Genossenschaft oder der Gesellschaft. Die Übertragung solcher Anteile erfolgt daher nach den Grundsätzen über die Abtretung von Forderungen und nicht nach sachenrechtl. Bestimmungen § 367 ABGB ist nicht anwendbar. ... mehr lesen...
Norm: GenG §5 Z4GenG §27JN §1 CVb
Rechtssatz: Vor der Ausschöpfung des im Statut vorgesehenen Instanzenzugs ist die Überprüfung des Ausschlusses eines Genossenschaftsmitgliedes durch das Gericht in der Regel nicht möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 176/69 Entscheidungstext OGH 30.10.1969 1 Ob 176/69 Veröff: SZ 42/163 = MietSlg 21747 6 Ob 215... mehr lesen...
Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin des Hauses Salzburg, S.-Gasse 53 Katastralgemeinde S., EZ. 537. Mit Vorvertrag (Anwartschaftsvertrag für Eigentumswohnung) vom 1. Dezember 1962 hat sie der Beklagten als Mitglied ihrer Genossenschaft und Wohnungsanwärterin die Anwartschaft auf die Wohnung Nr. 18 im vierten Obergeschoß des Hauses eingeräumt und sich verpflichtet, seinerzeit einen Vertrag zur Benützung und späteren Erwerbung der Wohnung ins Wohnungseigentum abzuschließen. ... mehr lesen...