Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Verein *****, vertreten durch Grilc & Partner, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei K*****, vertreten durch Dr. Janko Tischler ju... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war im Jahre 1962 dem beklagten Verein beigetreten. Er war dort von 1968 bis 1972 Jugendwart, im Jahr 1990 Kassier, von 1991 bis 1995 Präsident und seither einfaches Mitglied. Die Statuten des Beklagten lauten auszugsweise wie folgt: „... 6. Beendigung der Mitgliedschaft: ... 6.4. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Gegen den Ausschlu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mitglied eines Sportvereins, der Beklagte dessen Präsident. Der Kläger bringt vor, der Beklagte habe über ihn gegenüber anderen Vereinsmitgliedern wiederholt unwahre, herabsetzende und kreditschädigende Behauptungen erhoben, insbesondere ihn eines vereinsschädigenden Verhaltens bezichtigt. Das Klagebegehren richtet sich auf die Unterlassung im Einzelnen bezeichneter Behauptungen durch den Beklagten und den Widerruf dieser Behauptungen gegenüber den Mitgl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein 1946 gegründeter Verein, dessen Zweck darin liegt, die gemeinsamen herausgeberischen und verlegerischen Interessen der österreichischen Zeitungen zu vertreten und zu fördern. Die klagende Partei ist Medieninhaberin der Tageszeitung Ö*****, die seit 1. September 2006 täglich österreichweit erscheint und deren Herausgeber Wolfgang F***** ist. Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihr Ansuchen anzunehm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei H*****, vertreten durch Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. G***** GmbH, *****, vertreten durch Arnold Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, und 2. Gottfrie... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist ein Verein österreichischen Rechts mit dem Sitz in W*****. Sie ist ein Dachverband. Mitglieder sind - neben natürlichen Personen als „fördernde Mitglieder" - „ca" 121 nationale T*****-Vereine und -Verbände. Organe der klagenden Partei sind - die Vorstandsversammlung („Directors` Meeting") - der Vorstand („Board of Directors") - das Exekutivkomitee („Executive Committee") - das Schiedsgericht („Arbitration Tribunal"). Nach der Satzung „führt und... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Vereine und Antragsteller (im Folgenden: Kläger) gehören dem Oberösterreichischen Landestischtennisverband (OÖTTV) an. Der Beklagte und Antragsgegner (im Folgenden: Beklagter) ist der Dachverband der Landestischtennisverbände. Die Kläger haben eine Spielgemeinschaft im Sinn des § 20 der „Bestimmungen für Tischtennis-Wettbewerbe in Österreich" (im Folgenden: Regulativ) gegründet. Diese hat an den vom Beklagten veranstalteten Qualifikationsturnier zum Aufsti... mehr lesen...
Norm: GenG §5 Z7GenG §15
Rechtssatz: Die Kompetenz zur Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft steht der Generalversammlung als höchstem Organ der Genossenschaft zu und kann nicht durch Satzung dem Aufsichtsrat übertragen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 92/07h Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 92/07h Beisatz: Mit ausführlicher Darstellung der kontro... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen den Antrag auf Eintragung der Änderung der Satzung der Genossenschaft in § 20 Abs 2 bis 4 und § 31 lit c aufgrund des Generalversammlungsbeschlusses vom 23. 8. 2006, welche eine Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat der Genossenschaft vorsehen, ab. Im Hinblick auf die Formulierung „aus der Zahl der Genossenschafter zu wählenden" in § 15 Abs 1 GenG, die Verwendung des Begriffes „Art der Wahl" in § 5 Z 7 GenG, die ausdrückliche... mehr lesen...
Norm: GenG §5 Z7GenG §15
Rechtssatz: Die Kompetenz zur Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft steht der Generalversammlung als höchstem Organ der Genossenschaft zu und kann nicht durch Satzung dem Aufsichtsrat übertragen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 92/07h Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 92/07h Beisatz: Mit ausführlicher Darstellung der kontro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, dessen „Sektion Schießen" sich dem Schießsport widmet. In den Vereinsstatuten heißt es unter § 6 „Beendigung der Mitgliedschaft": In den Vereinsstatuten heißt es unter Paragraph 6, „Beendigung der Mitgliedschaft": „(3) Ein Mitglied kann vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit wegen Verlust der Unbescholtenheit ausgeschlossen werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes bedarf der Zweidrittelmehrheit, wenn der Ausschlie... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist mit vorformulierter Beitrittserklärung der beklagten Genossenschaft, der Verwertungsgesellschaft AKM, „auf Grund der ... bekannten Satzungen ... als Mitglied" beigetreten. Mit Beschluss vom 18. 5. 2004 hat der Aufsichtsrat der beklagten Partei den Kläger als Genossenschafter ausgeschlossen und damit auch sein Vorstandsmandat beendet. Der Berufung des Klägers wurde in der ordentlichen Generalversammlung vom 15. 6. 2004 nicht Folge gegeben. Seine Mitgliedsch... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (im Folgenden kurz: Antragsteller) ist Taxiunternehmer mit der Gewerbeberechtigung für die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereit gehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden. Weiters ist der Antragsteller seit 1998 Mitglied der S*****Funktaxivereinigung und nunmehrigen Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Antragsgegnerin). Sinn und Zweck ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge: Antragsteller) ist als Taxiunternehmer aktives Mitglied der Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge: Antragsgegnerin), einer Funktaxi-Vereinigung in der Organisationsform eines Vereins. Mit Schreiben vom 23. 9. 2004 teilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller mit, dass der Vorstand in der Sitzung vom 15. 9. 2004 einstimmig den Ausschluss des Antragstellers beschlossen habe. Diesem stehe es nun frei, binnen 14 Tagen beim Vorst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nicht bindenden (RIS-Justiz RS0042544) Ausspruch des Berufungsgerichts den Rekurs gegen den aufhebenden Beschluss des Berufungsgerichts (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 519 Abs 2 iVm § 502 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung des Rekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 le... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Der Antrag der klagenden Partei auf Durchführung einer mündlichen Revisionsverhandlung wird abgewiesen; und 2. zu Recht erkannt: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Einrede der Schiedsklausel: Die Beklagten halten in ihrer Revisionsbeantwortung den Einwand aufrecht, dass auch der vorliegende Rechtsstreit ein Streit aus dem Verbandsverhältnis im Sinne des § 20 der Satzungen des Klägers sei, weshalb ein "temporärer" Ausschluss der Anrufbarkeit des... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine Ehefrau stellten am 22. 8. 1989 einen Antrag auf Mitgliedschaft beim beklagten Verein, der einen Golfclub betreibt. Sie wählten unter den angebotenen Varianten der Mitgliedschaft jene aus, bei der um den "Kaufpreis" von 100.000 S ein unbeschränktes Spielrecht des jeweiligen Karteninhabers und ein statutengemäßes "Weiterverkaufsrecht" der Mitgliedschaft zugesichert war ("übertragbare Mitgliedschaft/Firmenmitgliedschaft"). Der jährliche Mitgliedsbeitra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Innsbruck und der Zielsetzung, bestehende SOS-Kinderdorf-Vereine, Verbände oder andere juristische Personen in aller Welt, welche die SOS-Kinderdorf-Idee zur Grundlage ihrer Arbeit haben, in einem Verband zusammenzuschließen. Die klagende Partei ist seit dem Jahre 1971 unter dem Namen "S***** Taiwan" Mitglied der beklagten Partei und betreibt in Taiwan ein SOS-Kinderdorf. Mit Beschluss des Vorstande... mehr lesen...
Begründung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im § 5 folgende Regelung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im Paragraph 5, folgende Regelung: "§ 5 Mitglieder des Ö***** Abs 1: Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder an, die die Statuten des Ö***** anzuerkennen haben. Absatz eins :, Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenm... mehr lesen...
Begründung: Der Zweck des beklagten Vereins besteht in der Pflege und der Förderung des Bodybuilding in Österreich. Nach der Satzung sind nur die Landesverbände Mitglieder des Vereins. § 7 der Satzung kennt aber auch den Begriff der "Verbandsperson", zu denen ua die Landesverbände und ihre Vorstandsmitglieder, Bodybuildingstudios und Fitnesszentren, Trainer, Übungsleiter, Betreuer der Vereine bzw Studios, Wertungsrichter, Kampfrichter, Wettkampfleiter und sonstige Funktionäre g... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: Welcher Art die Nebenpflichten der Genossenschafter sind, hängt regelmäßig vom Unternehmensgegenstand ab. Entscheidungstexte 4 Ob 334/98s Entscheidungstext OGH 09.03.1999 4 Ob 334/98s Veröff: SZ 72/41 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111882 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: Zu dem in § 5 GenG festgesetzten zwingenden Inhalt des Genossenschaftsvertrags können weitere Bestimmungen kommen, die auch Nebenpflichten der Genossenschafter festlegen können. Als Nebenpflichten kommen vor allem Nebenleistungen in Betracht; überdies werden Lieferungs-(Andienungs-) oder Abnahmepflichten zugelassen. Entscheidungstexte 4 Ob 334/98s Entscheidun... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: An der Unwirksamkeit einer Satzungsbestimmung ändert es nichts, daß sie in das Firmenbuch eingetragen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 31/92 Entscheidungstext OGH 24.11.1994 6 Ob 31/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0059318 Dokumentnummer JJR_1994112... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: Die Statutenbestimmung einer Kreditgenossenschaft, daß die Bestellung eines Geschäftsleiters von der Zustimmung eines außenstehenden Dritten - und sei es auch des Revisionsverbandes und Zentralinstitutes - abhängig sein soll, ist unwirksam. Entscheidungstexte 6 Ob 31/92 Entscheidungstext OGH 24.11.1994 6 Ob 31/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien kauften von der S*** W*** die Liegenschaften EZ 1839 (erst- und zweitbeklagte Partei je zur Hälfte) und EZ 1841 (dritt- und viertbeklagte Partei je zur Hälfte), der KG Kaiserebersdorf. In Punkt VII. der Kaufverträge verpflichteten sich die beklagten Parteien, eine bestimmte Wegefläche straßenmäßig herzustellen, zu erhalten, zu beleuchten, zu reinigen und auf ihr den öffentlichen Verkehr sowie die Herstellung, Erhaltung und Benützung von ... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: Genossenschaften sind bei der Regelung der Bedingungen für die Ausschließung eines Genossenschafters (§ 5 Z 4 GenG) autonom, auch hinsichtlich der Ausschließungsgründe und der Verfahrensbestimmungen über den Ausschluß. Entscheidungstexte 2 Ob 599/88 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 2 Ob 599/88 Veröff: SZ 62/19 = JBl 1990,726 = ecolex 1990,355 ... mehr lesen...