RS OGH 1971/9/7 4Ob588/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1971
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Norm

GenG §1
GenG §5 Z5
GenG §83

Rechtssatz

Die Eintragung im Anteilbuch der Genossenschaft ist dafür, wem die Anteile tatsächlich gehören, nicht maßgeblich. Diese Eintragung begründet keine Rechte und gibt auch keinen Publizitätsschutz wie etwa Eintragungen im Grundbuch. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein Genossenschaftsanteil rechtsgültig erworben wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0059224

Dokumentnummer

JJR_19710907_OGH0002_0040OB00588_7100000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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