Norm
GenG §1Rechtssatz
Die Eintragung im Anteilbuch der Genossenschaft ist dafür, wem die Anteile tatsächlich gehören, nicht maßgeblich. Diese Eintragung begründet keine Rechte und gibt auch keinen Publizitätsschutz wie etwa Eintragungen im Grundbuch. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein Genossenschaftsanteil rechtsgültig erworben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0059224Dokumentnummer
JJR_19710907_OGH0002_0040OB00588_7100000_005