Norm
ABGB §367 ARechtssatz
Der Geschäftsanteil an einer Genossenschaft ist - ebenso wie derjenige an einer GmbH - ein Inbegriff von Rechten und Pflichten des Mitgliedes gegenüber der Genossenschaft oder der Gesellschaft. Die Übertragung solcher Anteile erfolgt daher nach den Grundsätzen über die Abtretung von Forderungen und nicht nach sachenrechtl. Bestimmungen § 367 ABGB ist nicht anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0010879Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2011