Norm
GenG §3 Abs2Rechtssatz
Eine schriftliche, wenn auch bedingte Beitrittserklärung zur Genossenschaft wird durch die Annahme rechtswirksam, auch wenn sie der Vorschrift des Statuts nicht entsprach, daß sich der Aufnahmewerber der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung ausdrücklich unterwerfen muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0059284Dokumentnummer
JJR_19820318_OGH0002_0070OB00673_8100000_001