Norm
GenG §5 Z4Rechtssatz
Vor der Ausschöpfung des im Statut vorgesehenen Instanzenzugs ist die Überprüfung des Ausschlusses eines Genossenschaftsmitgliedes durch das Gericht in der Regel nicht möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0045598Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.08.2017