Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 3. Juli 2000, GZ 36 Vr 348/99-99, wurde Florian R***** von der wider ihn wegen des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und 3 erster Fall SMG sowie der Vergehen nach §§ 28 Abs 1 und 27 Abs 1 SMG erhobenen Anklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 3. Juli 2000, GZ 36 römisch fünf r 348/99-99, wurde Florian R***** von der wider ihn wegen des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2 und 3 erster F... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für Strafsachen Wien stellte mit Beschluss vom 19. 3. 2001 fest, dass dem Kläger für die vermögensrechtlichen Nachteile, die durch seine Verwahrungs- und Untersuchungshaft vom 30. 11. 1994 bis 21. 12. 1994 im Zuge des gegen ihn geführten Strafverfahrens verursacht wurden, ein Ersatzanspruch nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG) zustehe. Bereits zuvor war der Kläger von allen wider ihn erhobenen Vorwürfen gemäß § 259 Z 3 StPO freigesproc... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2
Rechtssatz: Ein Beschluss des Strafgerichts nach § 6 Abs 2 StEG ist keine Entscheidung über den Grund des Anspruchs im Sinne des § 393 Abs 1 ZPO, weil das Strafgericht nicht zu prüfen hat, ob ein Schaden überhaupt entstanden ist; demnach kann das Klagebegehren selbst bei Bejahung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem StEG (durch das Strafgericht) immer noch zur Gänze abgewiesen werden (so schon 1Ob14/85). ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Wels vom 13. Dezember 1996, GZ 14 Vr 403/96-230, wurde Snjezana V***** von der wider sie erhobenen Anklage wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB rechtskräftig freigesprochen. Den unmittelbar nach dem Freispruch gestellten Antrag der Snjezana V***** auf Feststellung eines Entschädigungsanspruches für durch die strafgerichtliche Anhaltung vom 10. April 1996 bis zum 13. Dezember 1996 erlittenen vermögensrechtlic... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. verbüßt nach seiner Verurteilung wegen Mordes und Einbruchs seit 1987 eine 18jährige Freiheitsstrafe. Diese Freiheitsstrafe wurde zunächst in der Justizanstalt Graz-Karlau vollzogen. Dem Bf. gelang 1991 zwar ein Ausbruch, er wurde jedoch innerhalb eines Tages wieder gefasst. Im September 1994 wurde er nach Stein und am 8.5.1995 schließlich nach Garsten überstellt, da befürchtet wurde, dass er mit anderen Insassen erneut einen Ausbruch plante. Der Bf.... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil vom 2. Dezember 1997 hob der Oberste Gerichtshof auf Grund einer vom Generalprokurator eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes das die Antragsteller in zweiter Instanz (wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB) schuldig sprechende Berufungsurteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis auf und stellte (durch Abweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft) den vom Bezirksgericht Raab ergange... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2StPO §33 Abs2
Rechtssatz: Faßt der Oberste Gerichtshof im Verfahren über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht sofort (gleichzeitig mit dem Urteil) einen Beschluß über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlußgründen nach dem StEG, obliegt die Entscheidungskompetenz dem ursprünglich in erster Instanz erkennenden Strafgericht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 22 Vr 659/86 des Landesgerichtes Linz war Peter L***** wegen des Verdachts des Mordes nach § 75 StGB am 11. April 1986 in Verwahrungs- sowie in der Folge in Untersuchungshaft genommen und schließlich vom Geschworenengericht schuldig erkannt worden, am 13. März 1986 in Linz in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit Tibor F***** und Regina U***** Elfriede H***** durch einen Revolverschuß in den
Kopf: vorsätzlich getötet zu haben. Dieses Urteil erwuchs am... mehr lesen...
Norm: StEG §2 Abs1 litbStEG §6 Abs2
Rechtssatz: Die
Begründung: des Entschädigungserkenntnisses darf nicht so weit gehen, daß sie den in der Niederschrift als für den Freispruch maßgeblich bezeichneten Erwägungen der Geschworenen zuwiderläuft, weil es damit an der - vom Gesetzgeber schon durch die für den Regelfall erfolgte Absicherung der funktionellen Zuständigkeit intendierten - Übereinstimmung der Bewertung der Grundlagen für die Verdachtsla... mehr lesen...
Norm: StEG §2 Abs1 litbStEG §6 Abs2
Rechtssatz: Bei sofortiger Entscheidung über die Haftentschädigung durch das Geschworenengericht ist es zulässig, auch jene Erwägungen heranzuziehen, die als zur Freispruchsbegründung nicht unbedingt erforderlich in die "kurze" Niederschrift gemäß § 331 Abs 3 StPO keinen Eingang fanden, aber für die Differenzierung, ob der Freispruch wegen erwiesener Unschuld oder "nur" nach dem das österreichische Strafverfa... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. war wegen Verdachts des Kreditkartenbetrugs in Untersuchungshaft. Nach zwei Wochen wurde er aus der Haft entlassen und das Verfahren vom Untersuchungsrichter eingestellt: Ein graphologisches Gutachten hatte ergeben, es sei nicht wahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten, ferner bestanden erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen. Noch im selben Jahr machte der Bf. einen Ersat... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf., ein ungar. Staatsangehöriger, war bei der Einreise nach Österreich aufgrund eines Haftbefehls festgenommen worden. Er stand unter Verdacht, mehrere Betrugsdelikte mit einer gestohlenen Kreditkarte begangen zu haben. In der Folge wurde die Untersuchungshaft über den Bf. verhängt. Gemäß einem graphologischen Gutachten war es unwahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten. Das Verfahren wurde eingestellt und die Freilassung des... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7StEG §6 Abs2StPO §229
Rechtssatz: Durch das Erfordernis der Öffentlichkeit des Verfahrens wird die Rechtspflege der Überwachung durch die Allgemeinheit unterzogen und das Vertrauen in die Gerichte gehoben. Durch eine transparente Rechtspflege wird außerdem die Fairness des Verfahrens gefördert. Dieses Prinzip ist aber nicht absolut, weil Art 6 Abs 1 MRK den Ausschluss der Öffentlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen zu... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Die Unterlassung der sofort nach einem Freispruch zu beschließenden Entscheidung des Geschworenengerichtes nach § 6 Abs 2 StEG ist nicht behebbar. Entscheidungstexte 15 Os 40/94 Entscheidungstext OGH 07.04.1994 15 Os 40/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS00878... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs2 IIIStEG §2 Abs1 litbStEG §6 Abs2
Rechtssatz: Im Falle einer Entscheidung über einen Ersatzanspruch nach dem StEG gemäß § 6 Abs 2 vorletzter Satz leg cit dürfen bei Prüfung der Frage der Verdachtsentkräftigung nur jene Verdachtsmomente Berücksichtigung finden, die auch nach der vom erkennenden Gericht in der Urteilsbegründung oder in der Niederschrift der Geschworenen zum Ausdruck gebrachten Auffassung fortbestehen. ... mehr lesen...
Begründung: Der am 29. Juni 1953 geborene Kläger, ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, wurde am 30. Jänner 1974, 16,15 Uhr, in Graz in Polizeihaft genommen. Mit Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 2. Februar 1974, 15 Vr 55/74, wurde über den Kläger gemäß §§ 175 Abs. 1 Z 2 und 3, 177 StPO die Verwahrungshaft, mit Beschluß desselben Gerichtes vom 8. Februar 1974 gemäß § 180 Abs. 2 Z 1 bis 3 StPO die Untersuchungshaft verhängt. Der Kläger stand im V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.Juni 1953 geborene Kläger, ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, wurde am 30.Jänner 1974, 16,15 Uhr, in Graz in Polizeihaft genommen. Mit Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 2.Februar 1974, 15 Vr 55/74, wurde über den Kläger gemäß §§ 175 Abs 1 Z 2 und 3, 177 StPO die Verwahrungshaft, mit Beschluß desselben Gerichtes vom 8.Februar 1974 gemäß § 180 Abs 2 Z 1 bis 3 StPO die Untersuchungshaft verhängt. Der Kläger stand im... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2
Rechtssatz: Diese Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn der seinerzeit in Österreich in Haft Befindliche in der Folge von einem deutschen Gericht rechtskräftig freigesprochen wurde und die österreichischen Behörden gemäß Art XV lit b des Vertrages vom 31.01.1972 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.04.19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eduard A gemäß der im
Spruch: wiedergegebenen Anklage des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 4, 5 und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen diesen Schuldspruch kommt Berechtigung zu. Beamter im Sinn des StGB ist nach § 74 Z 4 dieses Gesetzes jeder, der dazu bestellt ist, im Namen des Bundes,... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2
Rechtssatz: Der OGH weist bei der Aktenrücksendung darauf hin, daß der Angehaltene bei seiner Anhörung gemäß § 6 Abs 3 StEG auf eine Haftentschädigung verzichtet hat, sodaß eine Beschlußfassung nach § 6 Abs 2 StEG entfiel (9 Os 9/83). Entscheidungstexte 10 Os 67/83 Entscheidungstext OGH 21.06.1983 10 Os 67/83 ... mehr lesen...