Norm
MRK Art6 Abs2 IIIRechtssatz
Im Falle einer Entscheidung über einen Ersatzanspruch nach dem StEG gemäß § 6 Abs 2 vorletzter Satz leg cit dürfen bei Prüfung der Frage der Verdachtsentkräftigung nur jene Verdachtsmomente Berücksichtigung finden, die auch nach der vom erkennenden Gericht in der Urteilsbegründung oder in der Niederschrift der Geschworenen zum Ausdruck gebrachten Auffassung fortbestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0074760Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2012