Norm
MRK Art6 Abs1 II7Rechtssatz
Durch das Erfordernis der Öffentlichkeit des Verfahrens wird die Rechtspflege der Überwachung durch die Allgemeinheit unterzogen und das Vertrauen in die Gerichte gehoben. Durch eine transparente Rechtspflege wird außerdem die Fairness des Verfahrens gefördert. Dieses Prinzip ist aber nicht absolut, weil Art 6 Abs 1 MRK den Ausschluss der Öffentlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen zulässt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0120798Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015