Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. Fritz B*****, vertreten durch Mag. Dr. Helmut Blum, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte... mehr lesen...
Begründung: Die Proponenten Klaus B***** und Rainer Maria K***** fassten gemeinsam den Entschluss, die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur als Klägerin bezeichnet) zu gründen, und hinterlegten am 21. 12. 2005 gemäß § 1 Abs 4 Parteiengesetz die Satzung der Klägerin beim Bundesministerium für Inneres. Die Proponenten Klaus B***** und Rainer Maria K***** fassten gemeinsam den Entschluss, die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur als Klägerin bezeichnet) zu gr... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO für zulässig erklärt, weil die Fragen, ob wichtige
Gründe: einen Gesellschafter einer GmbH im Stadium der Vorgesellschaft berechtigten, seine Mitwirkung am Entstehen der Gesellschaft durch Einzahlung der Stammeinlage zu verweigern und den Gesellschaftsvertrag aufzulösen und ob im konkreten Fall solche wichtigen
Gründe: bestanden haben, rechtserheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO seien. Das Berufungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zunächst betrieb der Beklagte mit Elisabeth S***** unter der Bezeichnung K***** & S***** GesbR oder Dr. Peter K***** & Lisa S***** OEG das Wirtshaus St***** in A*****, wobei sie hinsichtlich des ausgestatteten Gastgewerbebetriebes einschließlich der Räumlichkeiten und einer funktionstüchtigen Registrierkasse mit der B***** GmbH einen Pachtvertrag abschlossen. Nach Ausscheiden von Elisabeth S***** pachteten der Beklagte und Ernst H***** den Betrieb ab d... mehr lesen...
Begründung: Die W***** GmbH - eine im Firmenbuch nicht registrierte und daher rechtlich nicht existente GmbH - suchte über das AMS einen Bauleiter. Der an sie vermittelte Ing. Leo D*****, über den während des Berufungsverfahrens das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und für den Dr. Reinhard S***** als Masseverwalter bestellt worden war (in der Folge als Kläger bezeichnet), führte mit Arno K*****, der sich als Geschäftsführer dieser GmbH ausgab, ein Gespräch, das zum Abschlu... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer der Gesellschaft mbH meldete am 25. 8. 1999 Änderungen der Stammeinlagen und die Übertragung von Geschäftsanteilen zur Eintragung im Firmenbuch an. Er begehrte auch die Eintragung eines von zwei Gesellschaftern hinsichtlich ihrer Geschäftsanteile einem Mitgesellschafter eingeräumten Veräußerungs- und Belastungsverbotes im Sinne des § 364c ABGB. Der Geschäftsführer der Gesellschaft mbH meldete am 25. 8. 1999 Änderungen der Stammeinlagen und die Üb... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2
Rechtssatz: Unterbleibt die Anmeldung einer Kapitalgesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch entweder überhaupt oder wird nur ein mangelhaftes Eintragungsansuchen bei Gericht gestellt, steht somit fest, daß es endgültig zu keiner Firmenbucheintragung der GesmbH kommt, wird die Vorgesellschaft, die ihren Betrieb fortführt, zur sogenannten "unechten Vorgesellschaft", welche jedenfalls als Personengesellschaft, und zwar je nach ... mehr lesen...
Begründung: Die P***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien war zunächst unter HRB 11.299a und nach der Umstellung auf das Firmenbuch unter FN 125.238z im Firmenbuch des Erstgerichtes eingetragen. Gesellschafter waren und sind mit gleichem Beteiligungsgrad Dr. Franz J. S***** und die Dr. Franz J. S***** Gesellschaft mbH, deren geschäftsführender Alleingesellschafter Dr. Franz J. S***** ist. In der Generalversammlung vom 25. 2. 1994 beschlossen die Gesellschafter die Auflösung d... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft mbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 9. 9. 1993 gegründet; ihre Gesellschafter sind der Beklagte mit einer Stammeinlage von 100.000 S und Adelheid Z***** mit einer Stammeinlage von 400.000 S; einziger Geschäftsführer ist Ing. Rudolf Z*****. Der Beklagte ist seit 16. 10. 1996 Prokurist der Klägerin. Mit Gesellschaftsvertrag vom 19. 12. 1997 wurde die HGW ***** GmbH (in der Folge: HGW) mit einem Stammkapital von 750.000 S gegründet; der Bekl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 Abs1 IFGmbHG §2IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Der im Rahmen der Vorgesellschaft handelnde Geschäftsführer ist Arbeitgeber, wenn es in der Folge nicht zur Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Firmenbuch kommt. In diesem Fall sind Entgeltansprüche der vom Geschäftsführer eingestellten Arbeitnehmer bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach dem IESG gesichert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloß am 5. 12. 1995 einen Arbeitsvertrag ab, in welchem als Arbeitgeber aufscheint: "I.V.E. Invest-Entertainment, H***** Heinz *****" und als Beginn des Dienstverhältnisses der 4. 12. 1995 angegeben ist. Am 19. 12. 1995 schlossen Heinz H***** sowie drei andere Personen einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der "IVE *****gesellschaft mbH". Heinz H***** wurde zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Zu ein... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2GmbHG §15
Rechtssatz: Die Vorgesellschaft wird durch ihre "Geschäftsführer" vertreten. Sie haftet demnach als Vertragspartnerin für Erklärungen, die vertretungsbefugte "Geschäftsführer" in ihrem Namen abgeben, und überdies nach allgemeinen Rechtsscheingrundsätzen, wenn selbst unbefugtes Erklärungsverhalten der Geschäftsführung von den Gesellschaftern geduldet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Gesellschaftsvertrag vom 19.10.1995 beschlossen die Gründungsgesellschafter Ing.Johann E*****, Dr.Georg G*****, Dr.Kamel K***** und Mag.Bernhard T***** die Errichtung einer Gesellschaft mbH mit der Firma NW-PK Planungs- und Errichtungsgesellschaft mbH und einem Stammkapital von 500.000 S. Die Gesellschafter übernahmen in der genannten Reihenfolge Stammeinlagen von 175.000, 250.000, 50.000 und 25.000 S. P IV. der Satzung bestimmte eine Teilbarkeit der Geschäftsan... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2GmbHG §11
Rechtssatz: Durch die Eintragung im Firmenbuch erlangt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Rechtsstellung einer juristischen Person. Entscheidungstexte 1 Ob 509/96 Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 509/96 Veröff: SZ 69/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS010390... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6GmbHG §2
Rechtssatz: Im Innenverhältnis entstehen durch den Abschluß des Gesellschaftsvertrages zwischen den Gründern besondere Schutzpflichten und Treuepflichten, deren Verletzung zum Schadenersatz verpflichtet. Die wesentlichste Gründerpflicht ist die Mitwirkung bei den zur Entstehung der GmbH erforderlichen Handlungen. Die Gründer sind daher vor allem zur Erbringung der vor der Anmeldung der Gesellschaft zu leistenden Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der B*****-G***** Sportmoden GmbH nahm das am 20. April 1988 eingeleitete und durch die Konkurseröffnung unterbrochene Prozeßverfahren gegen die erstbeklagte Kommanditgesellschaft und deren zweitbeklagte Komplementärgesellschaft auf und begehrt die Zahlung des Kaufpreises von S 799.966,68 sA für die auftragsgemäße und ordnungsgemäße Lieferung von Textilien. Die erstbeklagte Handelsgesellschaft stand mit der "V***... mehr lesen...
Norm: ABGB §1017: GmbHG §2
Rechtssatz: Nimmt eine im Gründungsstadium befindliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung am Sitz und mit den Betriebsmitteln einer Vorgängergesellschaft gleiche Geschäfte auf, und klärt sie Geschäftspartnern gegenüber dies nicht ausdrücklich auf, muß sie Zahlungen an die frühere Gesellschaft gegen sich gelten lassen. Entscheidungstexte 3 Ob 553/92 Entsc... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2
Rechtssatz: Im Stadium zwischen der Errichtung und dem sogenannten Entstehen der Gesellschaft (Vorgesellschaft) sind die Geschäftsführer zu bestellen, soweit sie nicht schon im Gesellschaftsvertrag bestellt wurden, sind die Bareinlagen und Sacheinlagen zu leisten, die Gesellschaftssteuer zu zahlen und die errichtete Gesellschaft im Handelsregister anzumelden. Die werdende GmbH wird von den Geschäftsführern vertreten. ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger von der Beklagten S 301.538,46 brutto und S 592.000 netto jeweils sA. Er sei vom 2.Mai 1984 bis 24.Juni 1987 bei der F*** K*** Gesellschaft m. b.H. & Co KG (kurz F***) als Geschäftsführer beschäftigt gewesen. Nach seinem mit dieser Gesellschaft abgeschlossenen Dienstvertrag habe er nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden können. Gemäß Punkt 8 die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte trat im Herbst 1987 an den Kläger mit dem Vorschlag heran, mit ihm eine Gesellschaft zu gründen. Der Beklagte hatte in seinem Buchbinderunternehmen finanzielle Schwierigkeiten und Probleme mit der Durchsetzung von Maßnahmen gegenüber seinem Personal. Ab Mitte November 1987 fanden zwischen den Streitteilen zahlreiche Besprechungen über die ins Auge gefaßte Betriebssanierung statt. Man kam vorerst überein, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2GmbHG §15GmbHG §20
Rechtssatz: Der Abschluss des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer erfolgt auch im Gründungsstadium durch Beschluss der Gesellschafter, die insoferne mangels anderer Organe der Gesellschaft als Handelnde im Sinne des § 2 Abs 1 GmbHG anzusehen sind. Entscheidungstexte 9 ObA 292/88 Entscheidungstext OGH 05.04.1989 9 ObA 292/88 ... mehr lesen...
Begründung: Ein Diplomkaufmann und eine Gesellschaft mbH errichteten mit dem Gesellschaftsvertrag vom 28. November 1980 (samt Nachtrag vom 5. Dezember 1980) eine Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien und einer aus dem Firmennamen, der auch in der Firma der Gründungsgesellschafterin enthalten war, dem Wort L*** und der Bezeichnung Handelsgesellschaft mbH gebildeten Firma; gesellschaftsvertraglich festgelegter Unternehmensgegenstand sollte unter anderem die Vermittlung und Vergabe v... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2
Rechtssatz: Werden die Gründer bereits im Geschäftszweig des Gegenstandes des Unternehmens der zu gründenden Gesellschaft in deren Namen werbend tätig, dann berechtigen und verpflichten sie aus diesen Geschäften nicht die (noch nicht entstandene) Gesellschaft; sie haften vielmehr persönlich zur ungeteilten Hand. Zur
Begründung: der Haftung der später registrierten Gesellschaft bedarf es eines besonderen Aktes. ... mehr lesen...
Norm: AktG §34 Abs1GmbHG §2UWG §14 B2
Rechtssatz: Ein von den Gründern einer GmbH oder Aktiengesellschaft im Rahmen eines bereits betriebenen Unternehmens erworbenen Unterlassungsanspruch nach dem UWG kann nur durch die Übertragung des Unternehmens auf die später registrierte Gesellschaft übergehen. Entscheidungstexte 4 Ob 65/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 4 Ob 65/88 Ver... mehr lesen...
Norm: GmbHG idF BGBl 1980/320 §2
Rechtssatz: Zur Entwicklung der falsus prokurator - Haftung (ausführliche historische Darstellung). Entscheidungstexte 6 Ob 659/85 Entscheidungstext OGH 22.10.1987 6 Ob 659/85 Veröff: SZ 60/221 = WBl 1988,25 = GesRZ 1988,167 (hiezu Holeschofsky, 163) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: GmbHG idF Nov BGBl 1980/320 §2
Rechtssatz: Nach der neuen Rechtslage kommt es nicht mehr darauf an, ob der Dritte wußte oder wissen mußte, daß die Gesellschaft noch nicht eingetragen war. Entscheidungstexte 3 Ob 534/86 Entscheidungstext OGH 09.07.1986 3 Ob 534/86 Veröff: RdW 1986,305 = GesRZ 1986,196 1 Ob 625/90 Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Gesellschaft m.b.H.; sie betreibt ein Installationsunternehmen. Im dritten Quartal 1980 nahm sie insgesamt fünf getrennte Aufträge zur Lieferung und Montage von Heizungs- und Sanitärinstallationen in Neubauten (in Maria Enzersdorf, Grub, Klosterneuburg, Bisamberg und Wien), an. Als Auftraggeber wurde in den Auftragsschreiben jeweils (durch Stempelabdrucke im Briefkopf und in der Absenderbezeichnung am Briefende) eine Ge... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2
Rechtssatz: Wurde durch eine noch vor der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erfolgte Änderung des Gesellschaftsvertrages zwar der Firmenwortlaut völlig verändert, ändert diese Firmenänderung als bloßer Namenswechsel nichts am Wesen der durch den Gesellschaftsvertrag errichteten Gesellschaft, wenn der Unternehmensgegenstand in einer für die bereits namens der Gesellschaft aufgenommene Tätigkeit bloß belanglosen We... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2
Rechtssatz: Wenn die für die Haftungsgrundlage bestimmende Personengruppe der Gründer, ihre Stammeinlagen und auch ihre Verpflichtungen gegenüber der eingetragenen Gesellschaft, aber auch deren Unternehmerrisiko vom Standpunkt eines Geschäftspartners gleichblieben, bietet die noch vor der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erfolgte Abänderung des Gesellschaftsvertrages durch die Erweiterung des Unternehmensgegenst... mehr lesen...