RS OGH 1992/7/8 3Ob553/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1992
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Norm

ABGB §1017: GmbHG §2

Rechtssatz

Nimmt eine im Gründungsstadium befindliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung am Sitz und mit den Betriebsmitteln einer Vorgängergesellschaft gleiche Geschäfte auf, und klärt sie Geschäftspartnern gegenüber dies nicht ausdrücklich auf, muß sie Zahlungen an die frühere Gesellschaft gegen sich gelten lassen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

GmbH GesmbH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0019633

Dokumentnummer

JJR_19920708_OGH0002_0030OB00553_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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