Norm
GmbHG §2Rechtssatz
Der Abschluss des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer erfolgt auch im Gründungsstadium durch Beschluss der Gesellschafter, die insoferne mangels anderer Organe der Gesellschaft als Handelnde im Sinne des § 2 Abs 1 GmbHG anzusehen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059405Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008