Norm
AktG §34 Abs1Rechtssatz
Ein von den Gründern einer GmbH oder Aktiengesellschaft im Rahmen eines bereits betriebenen Unternehmens erworbenen Unterlassungsanspruch nach dem UWG kann nur durch die Übertragung des Unternehmens auf die später registrierte Gesellschaft übergehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0049332Dokumentnummer
JJR_19880927_OGH0002_0040OB00065_8800000_001