Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Univ.-Prof. Dr. H***** S*****, vertreten durch Dr. Josef Klaunzer, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei M***** U***** I*****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte mit dem beklagten Kraftfahrzeugimporteur einen Händler- und Werkstättenvertrag abgeschlossen, welchen dieser unter Einhaltung einer 12-monatigen Kündigungsfrist zum 30. 9. 2003 aufkündigte. Das Erstgericht wies die vom Kläger wegen unberechtigter Vertragskündigung durch die Beklagte eingebrachte Schadenersatzklage - bereits dem Grunde nach - ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung in der Hauptsache und erklärte die ordentliche Revision fü... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschaft ist zu FN ***** im Firmenbuch eingetragen. Alleingesellschafterin ist die C***** AG ***** mit Sitz in B*****, Schweiz. Ihr Gesellschaftsvertrag enthält unter anderem die Bestimmung, dass die Gesellschaft einen, zwei oder mehrere Geschäftsführer hat; sie wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen selbstständig, wenn aber zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch je zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäfts... mehr lesen...
Begründung: Rechtsanwalt Dr. Janko T***** erbrachte ab Dezember 1998 anwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit der Errichtung eines Einkaufszentrums in Zagreb. Strittig ist, ob die Beklagte oder eine andere Gesellschaft aus dem B*****-Konzern seine Auftraggeberin war. Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin einer Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter T***** war. T***** hatte schon vor 1998 immer wieder Gesellschaften aus dem Konzern bei der Abwicklung von B... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Arch. Mag. Peter G*****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Dr. Wolfgang L*****, vertreten durch Dr. Thomas Würzl, Rechtsanwal... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andrea Komar und Dr. Lukas Stärker als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. Klaus H*****, vertreten durch Mag. Jürgen Payer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschaft mbH hatte drei Gesellschafter. Zwei der Gesellschafter sind im Firmenbuch als Geschäftsführer eingetragen. Die Satzung der Gesellschaft bestimmt, dass sie nur gemeinsam vertretungsbefugt sind. Einer der beiden Geschäftsführer verstarb am 24. 9. 2002. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 28. 2. 2003 der Konkurs eröffnet. Es wurde ein Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 12. 2. 2003 forderte das Erstgericht den verbliebenen Geschäftsführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Erich O***** war in der Zeit von 1994 bis März 2000 für die Beklagte, die eine Immobilienvermittlung betreibt, als freier Mitarbeiter tätig. Daneben betrieb er auf eigene Rechnung eine "Agentur". O***** war zu keinem Zeitpunkt beauftragt, ermächtigt oder gar bevollmächtigt (unstrittig), namens der Beklagten Professionisten mit Ausstattungs-, Renovierungs- oder sonstigen Arbeiten zu betrauen; er erteilte jedoch fallweise derartige Aufträge im Namen seiner eigenen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die im Wesentlichen in der Revision ausschließlich relevierte Frage nach der Wirksamkeit der nur von einem der beiden kollektivrechtlich zeichnungsbefugten Geschäftsführer unterfertigten Kündigung des Klägers zutreffend verneint, weshalb es ausreicht auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Hervorzuheben ist im Zusammenhang auch, dass... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitbeklagte war Gesellschafter/Geschäftsführer der klagenden GmbH. Als zweiter Geschäftsführer fungierte ein weiterer Gesellschafter, der nunmehrige Liquidator der klagenden Partei. Die Geschäftsführer vertraten die Gesellschaft gemeinsam. Deren Stammkapital von 1,125.000 S wurde von den drei Gesellschaftern zur Gänze bar eingezahlt und dem Konto der Gesellschaft bei der erstbeklagten Partei gutgeschrieben. Kontoverfügungen bedurften infolge der kollektiven Zeich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine landwirtschaftliche Verarbeitungsgesellschaft, die im Eintragungsbuch des Allgemeinen Registers für landwirtschaftliche Verarbeitungsgesellschaften in Spanien eingetragen ist. Sie ist nach spanischem Recht rechts- und prozessfähig. Die Erstbeklagte, deren einzige persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, gründete als Tochtergesellschaft eine Gesellschaft mbH, an deren Stammkapital sie allein beteiligt ist und deren Unter... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn Gesamtvertretung durch Gesamtgeschäftsführer oder Gesamtprokuristen bedeutet, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen der Gesellschaft grundsätzlich erst wirksam werden, wenn sich sämtliche kollektiv zeichnungsberechtigte bzw handlungsberechtigte Personen an ihnen beteiligen (1 Ob 172/98w ua), so kann fallweise eine nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilende Anscheinsvollmacht vorliegen. Dafür ist ein bes... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1027ABGB §1029 B4ABGB §1029 DGmbHG §18 Abs2WG Art17 AWG Art17 D
Rechtssatz: Wer nach dem äußeren Bild der Urkunde als Aussteller für ein seinen Namen tragendes Einzelunternehmen gezeichnet hat, kann sich der gutgläubigen Zweiterwerberin des Wechsels gegenüber mangels Offenlegung in der Urkunde nicht darauf berufen, er habe für eine GmbH gleichen Namens im Rahmen eines unternehmensbezogenen Geschäftes gehandelt. Er haftet a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Wechselklage war ursprünglich gegen die Erstbeklagte L***** Transport GmbH und den Zweitbeklagten Robert L*****, Kraftfahrer, gerichtet. In der Verhandlung vom 2. Oktober 1997 (ON 6) wurde mit der erstbeklagten Partei ein Vergleich geschlossen (AS 17), so daß nunmehr der Zweitbeklagte alleiniger Beklagter ist. Die L***** Transport GmbH erbrachte für die H***** Bau GmbH Transportleistungen. Die klagende Partei hatte dieser seit 1994 einen Wechselkreditr... mehr lesen...
Begründung: Die P***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien war zunächst unter HRB 11.299a und nach der Umstellung auf das Firmenbuch unter FN 125.238z im Firmenbuch des Erstgerichtes eingetragen. Gesellschafter waren und sind mit gleichem Beteiligungsgrad Dr. Franz J. S***** und die Dr. Franz J. S***** Gesellschaft mbH, deren geschäftsführender Alleingesellschafter Dr. Franz J. S***** ist. In der Generalversammlung vom 25. 2. 1994 beschlossen die Gesellschafter die Auflösung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft mbH mit Sitz in Wien wurde am 26. März 1994 ins Firmenbuch eingetragen. Ihre Gesellschafter sind die D***** (ein georgisch-österreichisches Gemeinschaftsunternehmen [Joint-Venture] in Tbilissi [Tiflis], registriert beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der Republik Georgien unter der Reg.Nr. 52 - im folgenden nur Hauptgesellschafterin) mit einer Stammeinlage von 495.000 S und ein Wiener Rechtsanwalt mit einer Stammeinlage von 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 4. 1995 schlossen Dieter A***** und der Beklagte einen Gesellschaftsvertrag, demzufolge A***** zu 95 % und der Beklagte zu 5 % Gesellschafter sein sollten. Die Gesellschaft erhielt den Namen "AC-DC Ges.n.b.R." und hatte ihren Sitz ursprünglich in Hollabrunn. Im Vertrag wurde vereinbart, daß die "Geschäftsführung" Dieter A***** obliegen sollte, der sämtliche Entscheidungen ohne Einschränkung allein fällen sollte. Der Beklagte sollte stiller Gesellschaf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ohne entsprechende Anhaltspunkte kann daraus, daß der Angestellte über die Geschäftsstampiglie verfügt, noch nicht geschlossen werden, daß dieser berechtigt ist, in rechtsverbindlicher Weise rechtsgeschäftliche Erklärungen jeder Art für den Geschäftsherrn abzugeben (SZ 48/20; HS 10.191; WBl 1990, 247). Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, mußten die ungewöhnlichen Umstände, unter denen die Geschäftskontakt... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs1GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Rechtserhebliche Wissenserklärungen - hier Bestätigung der Zessionsverständigung durch den Zessionar - kann bei organschaftlicher Gesamtvertretung jeder der einzelnen Geschäftsführer abgeben. Entscheidungstexte 1 Ob 172/98w Entscheidungstext OGH 25.08.1998 1 Ob 172/98w Veröff: SZ 71/140 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin, einer Gesellschaft m.b.H, wurde am 21.Februar 1997 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Beklagte hatte bei der Gesellschaft Waren gekauft. Dafür wurden ihm am 15.November 1996 460.000 S "in Rechnung gestellt". Im November 1996 wurde diese Kaufpreisforderung "zahlungshalber" an einen Dritten "übertragen", der eine offene Darlehensforderung von "zumindest 460.000 S" gegen die Gesellschaft h... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist ständige Rechtsprechung, daß durch den Wegfall eines zur Kollektivvertretung der Gesellschaft berufenen Geschäftsführers die Vertretungsmacht mangels einer ausdrücklichen Vertragsbestimmung ohne Satzungsänderung nicht auf den verbleibenden Geschäftsführer ausgedehnt wird (SZ 51/162; SZ 54/123; 3 Ob 604/82). Gegen die im Handelsregister eingetragene Tatsache der Kollektivvertretung könnte sich der Vertragspartner ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für die Zeit vom 1.10.1992 bis 30.9.1995 den Lehrvertrag Beilage A abgeschlossen, in welchem als Lehrberechtigter die Beklagte angeführt ist und als Ausbilder deren Geschäftsführer. Der Lehrvertrag ist vom Geschäftsführer der Beklagten ohne Hinzufügung der Firma der Beklagten gezeichnet. Der einzige handelsrechtliche Geschäftsführer der Beklagten verstarb am 15.10.1994. Ab diesem Zeitpunkt war die Beklagte bis zur Bestellung des Notgeschäftsfü... mehr lesen...
Begründung: Einzige Gesellschafterin der I ***** Gesellschaft mbH ist die I. ***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Lauterach, die mit Notariatsakt vom 28.1.1997 die Erklärung zur Gründung der erstgenannten Gesellschaft abgegeben hatte. Unter Vorlage der Satzung der neuen Gesellschaft beantragten die beiden kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer die Eintragung der Gesellschaft mbH im Firmenbuch. In der Satzung fehlt eine Bestimmung über das Geschäftsjahr und den Bilanzst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Eine Duldungsvollmacht oder Anscheinsvollmacht liegt nur dann vor, wenn der äußere Tatbestand von den Kollektivvertretungsberechtigten gemeinsam gesetzt wird, weil sonst die Gesamtvertretungsbefugnis durch das Verhalten eines der Kollektivvertretungsbefugten illusorisch gemacht würde. Entscheidungstexte 9 ObA 57/95 Entscheidungstext OGH 28.06... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Die Erklärung eines bloß alleinhandelnden Gesamtvertreters ist schwebend unwirksam und führt dazu, daß der alleinhandelnde Gesamtvertreter entsprechend den Regeln über die Stellvertretung ohne Vollmacht haftet, wenn das Geschäft nicht nachträglich genehmigt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 538/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 1 Ob 538/95 ... mehr lesen...
Norm: AktG §71GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Soll die Gesamtvertretung in der Weise ausgeübt werden, dass die Gesamtgeschäftsführer dem Geschäftspartner gegenüber eine gemeinsame Erklärung abgeben, kommt es darauf an, dass sich ihre Erklärung als Gesamtakt aller Kollektivberechtigten darstellt. Wirksame Gesamtvertretungsakte sind rechtstechnisch in verschiedener Weise denkbar. In Betracht kommt zunächst die gemeinschaftliche Abgabe einer Erklärung,... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs2GmbHG §21GmbHG §28 Abs1
Rechtssatz: Wenn sich die Geschäftsführer die Aufgaben nach Ressorts teilen, wird dies häufig auch als Ermächtigung oder als Erteilung einer Handlungsvollmacht (§ 28 Abs 1 GmbHG) aufzufassen sein. Entscheidungstexte 1 Ob 538/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 1 Ob 538/95 European Case L... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: In analoger Anwendung von § 125 Abs 2 zweiter Satz, § 150 Abs 2 erster Satz HGB, § 71 Abs 2 zweiter Satz und § 210 Abs 2 dritter Satz AktG kann ein Gesamtgeschäftsführer vorher oder nachträglich, ausdrücklich oder auch bloß konkludent durch den oder die übrigen Geschäftsführer ermächtigt werden, die Erklärung mit Wirkung für alle abzugeben, womit dem Handelnden organschaftliche Einzelvertretungsmacht eingeräumt ... mehr lesen...
Norm: AktG §71GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Gesamtvertretung bedeutet, daß rechtsgeschäftliche Erklärungen der Gesellschaft grundsätzlich erst dann wirksam werden, wenn sich sämtliche oder die nach der Satzung erforderliche Zahl von Geschäftsführern an ihnen beteiligen. In der Bestellung einer Person zum Mitglied eines mehrgliedrigen Vertretungsorgans liegt zwar einerseits eine Vertrauensbekundung, andererseits aber eine gleichzeitige Beschränkung... mehr lesen...