Begründung: In dem beim Erstgericht geführten Firmenbuch ist die J***** Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft) eingetragen. Einzige Gesellschafterin laut der Liste der Gesellschafter war am 30. Jänner 1991 die A*****-Aktiengesellschaft (im folgenden A*****). Nach dem Inhalt der Firmenbucheingabe der Gesellschaft vom 18. März 1991 (eingelangt beim Erstgericht am 5. April 1991) ON 54 wurde bei der außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft vom 18. März 1991 der Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 21.Oktober 1985 gegen ein Monatsentgelt von S 7.500 brutto als Sekretärin beschäftigt. Mit der Behauptung, sie sei am 11.Februar 1986 wegen Vorenthaltens von Entgeltansprüchen berechtigt vorzeitig ausgetreten, begehrt sie ihr restliches Gehalt von Jänner bis März 1986, die aliquoten Sonderzahlungen für 1985 und 1986 sowie eine Urlaubsabfindung in Höhe von insgesamt S 34.375 brutto sA. Die Beklagte beantragte, die Klage a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die drei minderjährigen Klägerinnen sind zu je 1/3 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 373 KG Thurnberg, die sie durch Kauf von ihren Eltern Gerhard und Maria Christine B***, die je zu einem Viertel Anteilseigentümer waren, und ihrer väterlichen Großmutter Therese B***, die Eigentümerin der zweiten Hälfte war, im August 1986 erworben haben. Die Einverleibung des Eigentumsrechtes wurde vom Bezirksgericht Hallein am 26.Jänner 1987 im Rang der Anmerkung der Rangord... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Handelsregister des Landesgerichtes Salzburg ist unter HRA 3311 die klagende Partei N. Arthur G*** Gesellschaft mbH & Co. KG eingetragen, deren persönlich haftender Gesellschafter die unter HRB 2189 eingetragene N. Arthur G*** Gesellschaft mbH ist. Auf Grund des Gesellschaftsvertrages vom 1. September 1975 war die Vertretungsbefugnis in der Gesellschaft mbH dahin geregelt, daß die Gesellschaft, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch je zwei G... mehr lesen...
Norm: ABGB §1017GmbHG §5 Abs2GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Ist dem Skripturakt nicht eindeutig zu entnehmen, für welches Unternehmen der Handelnde auftritt, so kann erst die Kenntnis der Rechtsform implizieren, daß eine juristische Person (hier: Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und nicht ein einzelkaufmännisches oder in Form einer Personenhandelsgesellschaft geführtes Unternehmen (hier: Kommanditgesellschaft) verpflichtet werden soll. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Erwin (Heinrich) N***, der seit 18. August 1971 Geschäftsführer und persönlich haftender Gesellschafter der Erwin N*** KG (HRA 2535 des Landesgerichtes Salzburg) und seit 21. November 1984 (neben Adelheid K***) selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der beklagten Partei, der L*** H*** MBH (HRB 5173 des Landesgerichtes Salzburg), war, ersuchte den Kläger Anfang Juli 1985 um ein Darlehen in Höhe von S 22.000,--, weil er Geld zur Auszahlung des fälligen ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIIIeGmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob ohne Änderung des Gesellschaftsvertrages die Vertretung einer Gesellschaft mbH anders geregelt werden kann, als dies der Gesellschaftsvertrag vorsieht, ist im Gesetz nicht geregelt. Entscheidungstexte 6 Ob 6/86 Entscheidungstext OGH 03.07.1986 6 Ob 6/86 European Case... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15.März 1946, zunächst als Kassier, später als Kassenvorstand und zuletzt als Kassendirektor bei der beklagten S***- UND D*** Ö*** A*** REG. G*** MBH angestellt. Diese wurde während des Rechtsstreites durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit der V*** V*** V*** L***-L*** REG. G*** MBH als übernehmender Gesellschaft verschmolzen (§ 1 Abs 1 Z 1 GenVG). Gemäß § 5 GenVG bewirkt die Eintragung der Verschmelzung durch Aufnahme in das Genos... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Die Auffassung, die Bindung eines kollektivvertretungsberechtigten Geschäftsführers an einen selbständig vertretungsberechtigten Geschäftsführer sei sinnwidrig und eine solche Vertretungsregelung könne daher nicht eingetragen werden, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 5/85 Entscheidungstext OGH 11.04.1985 6... mehr lesen...
Begründung: Die Generalversammlung der 'TYPESHOP A B C Gesellschaft m.b.H.', die bislang durch Walter D als alleinvertretungsbefugten Geschäftsführer vertreten worden war, beschloß am 20. September 1984 eine önderung des Gesellschaftsvertrages unter anderem dahin, daß bei Geschäftsführermehrheit die Generalversammlung das Vertretungsrecht der Geschäftsführer regle. Während der bisherige Geschäftsführer Walter D die Gesellschaft alleine vertreten soll, soll der gleichzeitig zum Gesch... mehr lesen...
Im April 1981 befanden sich im Zoll-Lager der Klägerin in Salzburg aus der Bundesrepublik Deutschland importierte Textilien der "M-Modelle" Textilhandel GesmbH. Diese Gesellschaft erteilte durch den Beklagten als ihren damaligen allein vertretungsbefugten Geschäftsführer der durch ihren Prokuristen Josef B vertretenen Klägerin den Auftrag, die Verzollung dieser Textilien zu besorgen. Der Prokurist Josef B verlangte vom Beklagten die Vorausentrichtung der Zoll- und Einfuhrgebühren in b... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: "Zeichnung" bedeutet Vertretungshandlung in Schriftform. Entscheidungstexte 5 Ob 555/82 Entscheidungstext OGH 16.03.1982 5 Ob 555/82 Veröff: SZ 55/35 = JBl 1983,485 (hiezu Hügel, 449) 5 Ob 504/82 Entscheidungstext OGH 13.07.1982 5 Ob 504/82 Eur... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs2WG Art1 Z3WG Art25
Rechtssatz: Wer als Geschäftsführer einer GmbH mit einer Personenfirma ohne Gesellschaftszusatz zeichnet, erweckt jedenfalls dann, wenn nicht eine allgemein bekannte Geschäftsbezeichnung verwendet wird, den Eindruck, er sei ein Einzelkaufmann. Entscheidungstexte 1 Ob 664/80 Entscheidungstext OGH 31.10.1980 1 Ob 664/80 Veröff: SZ 53/138 = GesR... mehr lesen...
Der Beklagte Richard S war Geschäftsführer der Firma Richard S Gesellschaft m.b.H., die unter der Etablissementbezeichnung "Die Schallplatte Wien" in Wien 1, K-Straße 6, Handel mit Schallplatten betrieb. Vor Gründung dieser Gesellschaft m.b.H. war der Beklagte Angestellter, als Einzelkaufmann war er niemals tätig. Die Richard S Gesellschaft m.b.H. bezog von der klagenden Partei Schallplatten und schuldete ihr schließlich den Betrag von 143 893.62 S. Der klagenden Partei und ihrem Buch... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5 Abs2GmbHG §18 Abs2WG Art8WG Art17 A
Rechtssatz: Kommt in der Wechselunterfertigung nicht zum Ausdruck, daß der Unterfertigende als Geschäftsführer der GmbH annimmt, haftet der Unterfertigende dennoch nicht persönlich, wenn aus dem für die Streitteile als Wechselbegebungspartner maßgebenden Wechselbegebungsvertrag Willensübereinstimmung hervorgeht, daß die Unterfertigung für die GmbH erfolgte. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z3 DAußStrG §9 Abs1 J3AußStrG §9 Abs1 A2cGmbHG §9GmbHG §18 Abs2GmbHG §51GmbHG §102
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, der gemäß § 51 GmbHG die Abänderung des Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister anmeldet, kann in dieser Eigenschaft auch im eigenen Namen gegen den Beschluß des Registergerichtes Rekurs erheben. Die hiezu von ihm erteilte Vollmacht muß er daher nicht firmenmäßig zeichnen. ... mehr lesen...
Der Rekurswerber Kurt H ist Geschäftsführer der H-GmbH in Linz. Über das Vermögen dieser Firma wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 23. Mai 1978 zu S 25/78 der Konkurs eröffnet. In einer am 6. Juli 1978 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung der H-GmbH wurde einstimmig eine Änderung des Firmenwortlautes in "H-GmbH" beschlossen. Mit Eingabe vom 8. September 1978 beantragte Kurt H "als Geschäftsführer der H-GmbH mit dem Sitz in Linz", den geänderten Firmenwortlau... mehr lesen...
Die vorliegende, auf Zahlung von 5458 S samt Anhang gerichtete Klage wurde der beklagten GmbH zu Handen ihres Geschäftsführers Dipl.-Kfm. Heinz L am 25. August 1976 durch Hinterlegung zugestellt. Bei der ersten Tagsatzung am 17. September 1976 erschien für die Beklagte der Rechtsanwaltsanwärter Dr. A aus der Kanzlei des Rechtsanwaltes Dr. Harald S für Rechtsanwalt Dr. Peter D und begehrte seine Zulassung gemäß § 38 ZPO. Das Erstgericht beschloß diese Zulassung "vorbehaltlich der Vorla... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Ist schon im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich Kollektivvertretung vorgesehen oder wird den Geschäftsführern diese Form der Vertretung durch Gesellschafterbeschluß vorgeschrieben, dann sind nach Wegfall eines Geschäftsführers die restlichen nicht befugt, die Gesellschaft nunmehr allein zu vertreten; in diesem Falle muß vielmehr innerhalb angemessener Frist die erforderliche Ergänzung des Vorstandes erwirkt oder ... mehr lesen...
Die Klägerin ist eine seit dem 1. Juli 1964 im Handelsregister beim Erstgericht eingetragene Kommanditgesellschaft, deren einziger Komplementär seit dem 6. März 1973 die Firma H S, Internationale Tiefkühl- und Gütertransport Gesellschaft m. b. H. ist; Geschäftsführer dieser Komplementär-Gesellschaft ist seit 4. Juni 1973 H L, der am 2. April 1974 die unter der Firma der klagenden Kommanditgesellschaft dem Rechtsanwalt Dr. L H in Innsbruck erteilte Prozeßvollmacht mit seinem Namen und ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs2HGB §19
Rechtssatz: Zur Firmenzeichnung bei organschaftlicher Vertretung einer Personengesellschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 564/78 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 5 Ob 564/78 Veröff: SZ 51/40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0059873 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs2SchG Art1 Z6WG Art31 Abs3
Rechtssatz: Es muß erkennbar sein, daß für die Gesellschaft gezeichnet wurde, worüber nach der Verkehrssitte zu entscheiden ist (Gellis, Kommentar zum GmbHG S 74). Es ist zwar üblich, aber nicht unbedingt erforderlich, daß der Vertreter seinen Namen unter den der von ihm vertretenen Firma schreibt. (Hier Unterfertigung eines Akzepts). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs2GmbHG §15 Abs3GmbHG §18 Abs2GmbHG §18 Abs3
Rechtssatz: Eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Regelung der Vertretungsmacht der Geschäftsführer und der Vertretung der Gesellschaft ist im Gesellschaftsvertrag abschließend vorzunehmen und kann nicht auf ein Organ der Gesellschaft, etwa die Gesellschafterversammlung, übertragen werden (entgegen RGZ 164, RGZ 177, mit der das Reichsgericht von der bisherigen Rechtsprechung... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1029 B3AktG §71 Abs2GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Der äußere Tatbestand muss im Fall einer kollektiven Vertretung, ob es sich nun um ein positives Tun oder um Unterlassungen handelt, durch die kollektiv Vertretungsbefugten gesetzt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 139/64 Entscheidungstext OGH 16.06.1964 8 Ob 139/64 Veröff: HS 4084/50 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Durch den Wegfall eines Geschäftsführers, der nach dem Gesellschaftsvertrag zur wirksamen Kollektivvertretung der Gesellschaft befugt ist, wird die Vertretungsmacht der verbleibenden Geschäftsführer mangels einer ausdrücklichen Vertragsbestimmung ohne Satzungsänderung nicht ausgedehnt. Es ist vielmehr durch Satzungsänderung eine neue Vertretungsregelung zu treffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...