Norm: ABGB §1162bBAG §15 Abs4 litdKO §25
Rechtssatz: Jedenfalls seit dem Inkrafttreten der BAG - Novelle 1978 beendet die Eröffnung eines Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten das Lehrverhältnis nicht ex lege; sie ist aber für den Lehrling ein wichtiger Grund zum vorzeitigen Austritt nach § 25 Abs 1 KO und berechtigt ihn überdies - auch nach dem Verstreichen der einmonatigen Frist dieser Gesetzesstelle - gemäß § 15 Abs 4 lit d BAG zu... mehr lesen...
Norm: KO §2 Abs2KO §25
Rechtssatz: Ist das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Eröffnung des Anschlußkonkurses bereits aufgelöst, fehlt es an einem Arbeitsverhältnis, das vom Masseverwalter im Konkurs hätte aufgelöst werden können; ist der Ersatzanspruch (nach § 29 AngG infolge vorzeitigen Austritts nach § 26 Z 2 AngG) in diesem Zeitpunkt bereits entstanden und fällig, fehlt es jedenfalls an einer Möglichkeit einer in den Grenzen des § 25 Abs 1 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7KO §25StGG Art5
Rechtssatz: § 25 KO verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch greift er in das verfassungsgesetzlich geschützte Eigentumsrecht im Sinne des Art 5 StGG ein, da er als Ganzes betrachtet, eine sehr erhebliche Besserstellung der Arbeitnehmer gegenüber anderen Gläubigern der Konkursmasse bringt. Entscheidungstexte 4 Ob 5/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 10. April 1979 hat das KG Ried im Innkreis über das Vermögen des Georg P den Konkurs eröffnet und den Beklagten zum Masseverwalter bestellt. Mit Schreiben vom 18. April 1979 kundigte der Beklagte unter Berufung auf den § 25 KO die Lehrverhältnisse der Kläger "unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist". Die Kläger und ihre gesetzlichen Vertreter erklärten ihrerseits den vorzeitigen Austritt im Sinne des § 15 Abs. 4 lit. d BAG und des § 25 KO, der Erstkläg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §15 Abs1KO §25
Rechtssatz: Dem Masseverwalter steht ein außerordentliches Kündigungsrecht eines Lehrverhältnisses nach § 25 Abs 1 KO nicht zu. Der Kündigungsausschluß des § 15 Abs 1 BAG hat eine den Kündigungsbeschränkungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes (zB nach dem ArbVG, MuttSchg) vergleichbare Funktion; so daß er dem Begriff einer "gesetzlichen Kündigungsbeschränkung" im Sinne des § 25 Ko zu unterstellen ist. ... mehr lesen...
Der Kläger Friedrich K war seit 8. April 1974, der Kläger Ing. Helmut M seit 1. August 1974 und der Kläger Norbert G seit 1. September 1968 Angestellter der beklagten Partei. Über das Vermögen der beklagten Partei wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 22. Feber 1979 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Die Filiale der beklagten Partei in Villach wurde im Laufe des Jahres 1979 aufgelöst; die meisten Kärntner Dienstnehmer wurden gekundigt. Die Kläger erklärten gegenüber de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1423AngG §26 Z2 III2bAO §20aKO §25
Rechtssatz: Kein vorzeitiges Austrittsrecht des Arbeitnehmers bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens, wenn das Entgelt rechtzeitig mit Zustimmung des Arbeitgebers durch einen Dritten bezahlt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 139/80 Entscheidungstext OGH 17.03.1981 4 Ob 139/80 Veröff: SZ 54/32 = EvBl 1981/98 S 319 = Arb 9956 = ZAS 1982,175 = ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2bAngG §29 Abs1AO §20aKO §25IESG §1IESG §8
Rechtssatz: Kein vorzeitiges Austrittsrecht des Arbeitnehmers bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens, wenn das Entgelt rechtzeitig in Form des Insolvenzausfallgeldes durch das Arbeitsamt oder im Weg der Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes durch ein Kreditinstitut bezahlt wird, auch wenn eine Mitwirkung des Arbeitnehmers im Form der Eröffnung eines Gehaltskontos bei einem bes... mehr lesen...
Der Kläger war seit 1. Oktober 1978 als Polier in einem Arbeitsverhältnis zur A-GmbH gestanden; sein Bruttomonatsgehalt hatte zuletzt 15 530 S, 14 x im Jahr, zuzüglich 1553 S brutto als Überstundenpauschale und 30 S Wohnungsbeihilfe betragen. Mit Schreiben vom 28. Feber 1979 - dem Kläger zugegangen am 2. März 1979 - wurde das Arbeitsverhältnis von der Arbeitgeberin "mit 28. Feber 1979" aufgekundigt. Am 13. März 1979 wurde über das Vermögen der A-GmbH zu S 39/79 des Handelsgerichtes ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs1 IAngG §19 Abs1 I2bKO §25
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann unter Einhaltung der "gesetzlichen Kündigungsfrist" auch befristete Arbeitsverhältnisse vorzeitig auflösen (so schon 4 Ob 106/76). Der Masseverwalter hat jene "gesetzliche" Kündigungsfrist einzuhalten, die ohne eine solche Befristung für ein entsprechendes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit gelten würde (mit ausführlicher
Begründung: , daß diesbezüglich auch un... mehr lesen...
Der Erstkläger war seit 1. April 1975, der Zweitkläger seit 1. Juni 1971 Angestellter der protokollierten Firma Alfred H; ihr monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 8 590 S (Erstkläger) bzw. 12 275 S (Zweitkläger), jeweils 14 x im Jahr. Der Erstkläger war Betriebsratsobmann, der Zweitkläger Betriebsratsobmann-Stellvertreter. Am 27. April 1978 wurde der Zweitkläger, am 18. Mai 1978 der Erstkläger mit der Begründung: entlassen, daß Entlassungsgrunde nach S 122 Abs. 1 Z. 2 und 5 ArbVG vo... mehr lesen...
Der Kläger war vom 1. Jänner 1969 bis 13. Oktober 1978 bei Kurt D angestellt. Sein Bruttomonatsgehalt betrug 25 338 S. Mit Beschluß vom 29. September 1978 wurde vom Handelsgericht Wien über das Vermögen des Kurt D das Konkursverfahren eröffnet. Der Kläger erklärte am 13. Oktober 1978 gemäß § 25 KO den vorzeitigen Austritt. Er hatte im Urlaubsjahr 1978 seinen Urlaub bis auf einen Rest von sieben Werktagen in Anspruch genommen. Ein neuer Urlaubsanspruch wäre an sich am 1. Jänner 1979 en... mehr lesen...
Norm: AngG §29 Abs1 II4KO §25UrlG §9
Rechtssatz: Auch wenn ein Anspruch auf Urlaubsentschädigung im Fall eines gerechtfertigten Austrittes nach § 25 KO nicht auf § 9 UrlG gestützt werden kann (kein offener Urlaubsanspruch im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses), kann er auf § 29 AngG gestützt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 54/80 Entscheidungstext OGH 29.04.1980 4 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhArbVG §122KO §25
Rechtssatz: Tritt ein Betriebsratsmitglied, noch bevor das Einigungsamt seiner Entlassung nach § 122 Abs 3 ArbVG zugestimmt hat, nach § 25 Abs 1 KO vorzeitig aus, liegt hierin keine Vereitelung der Erfüllung der aufschiebenden Bedingung, da dieses nur ein vom Gesetz eingeräumtes Recht ausgeübt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 128/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Der Kläger war bei der Firma K, Installationsunternehmen in Linz, vom 4. September 1961 bis 30. Mai 1975 als Vorarbeiter mit einem Stundenlohn von zuletzt 53.16 S zuzüglich einer 10%igen Zulage beschäftigt gewesen. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe anzuwenden, welcher die Kündigungsfristen je nach der Beschäftigungsdauer staffelt; im konkreten Fall betrug die Kündigungsfrist sechs Wochen. Das Dienstverhältnis des Klägers w... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3KO §25
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer hat bei einem durch den wichtigen Grund im Sinne § 25 KO gerechtfertigten Austritt Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 1162 b ABGB. Entscheidungstexte 4 Ob 106/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 4 Ob 106/76 Veröff: Arb 9539 = SozM IA/d,1161 = EvBl 1977/116 S 242 = ZAS 1978/10 S 61 (mit Anmerkung von Miklan) = D... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2ArbVG §11KO §25
Rechtssatz: Kraft der Normwirkung sind kollektivertraglich festgelegte Kündigungsfristen "gesetzliche" im Sinne des § 25 Abs 1 KO. Entscheidungstexte 4 Ob 106/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 4 Ob 106/76 Veröff: SZ 49/131 = EvBl 1977/116 S 242 = Arb 9539 = SozM IA/d,1161 = ZAS 1978/10 S 61 (mit Anmerkung von Miklau) = DRdA 1978,39 (Holze... mehr lesen...
Die Klägerin war seit 9. Feber 1970 bei der Firma A in S als Angestellte beschäftigt. Am 28. Juli 1972 wurde über das Vermögen ihres Dienstgebers der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Am 2i. August 1972 kundigte der Beklagte mündlich gemäß § 25 KO das Dienstverhältnis zum 31. Oktober 1972 auf. Mit Schreiben vom 22 August 1972 wiederholte er diese Erklärung. Die Klägerin begehrt Kündigungsentschädigung für die Monate November und Dezember 1972 im Gesamtbe... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs2 I4AngG §29KO §25
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist bei der nach § 25 KO innerhalb Monatsfrist nach der Konkurseröffnung vorgenommenen Kündigung zwar an die gesetzliche Kündigungsfrist, falls eine kürzere Kündigungsfrist nicht vereinbart wurde, gebunden, nicht aber daran, daß gemäß § 20 Abs 2 AngG das Dienstverhältnis durch Kündigung des Angestellten nur mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres gelöst werden kann. ... mehr lesen...
Norm: KO §25
Rechtssatz: Unter "gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen" sind (besondere) Kündigungsbeschränkungen für "geschützte Dienstnehmer (Betriebsräte, Invalide, schwangere Frauen usw)", die für einen teilweisen Abbau in Betracht kommen, zu verstehen. Entscheidungstexte 4 Ob 61/73 Entscheidungstext OGH 10.07.1973 4 Ob 61/73 Veröff: SZ 46/73 = EvBl 1973/321 S 664 = Arb... mehr lesen...
Norm: KO §25
Rechtssatz: Abgesehen davon, daß gemäß § 25 KO der Masseverwalter an die Vereinbarung einer längeren als der gesetzlichen Kündigungsfrist nicht gebunden ist, sind im übrigen zulässige Vereinbarungen des Dienstvertrages und deren Folgen auch vom Masseverwalter zu beachten und einzuhalten (hier: Berücksichtigung einer vertraglich angerechneten Vordienstzeit bei der Berechnung der Abfertigung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs2KO §25KO §113
Rechtssatz: Werden die durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Dienstgebers unterbrochenen Prozesse auf Zahlung von Entgelt wieder aufgenommen, so verwandeln sich die Ansprüche auf Zahlung in solche auf Feststellung des Rechtes auf Befriedigung in einer bestimmten Rangordnung. Entscheidungstexte 4 Ob 243/53 Entscheidungstext OGH 19.01.195... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs1 IDKO §25KO §46
Rechtssatz: Sowohl die Entgeltansprüche der Angestellten für die Zeit von der Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses infolge Kündigung durch den Masseverwalter - also bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist - als auch der Abfertigungsanspruch sind als Masseforderungen zu behandeln. Entscheidungstexte 4 Ob 44/53 Entscheidun... mehr lesen...