Norm
KO §7 Abs2Rechtssatz
Werden die durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Dienstgebers unterbrochenen Prozesse auf Zahlung von Entgelt wieder aufgenommen, so verwandeln sich die Ansprüche auf Zahlung in solche auf Feststellung des Rechtes auf Befriedigung in einer bestimmten Rangordnung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0064104Dokumentnummer
JJR_19540119_OGH0002_0040OB00243_5300000_002