RS OGH 1954/1/19 4Ob243/53

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Veröffentlicht am 19.01.1954
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Norm

KO §7 Abs2
KO §25
KO §113

Rechtssatz

Werden die durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Dienstgebers unterbrochenen Prozesse auf Zahlung von Entgelt wieder aufgenommen, so verwandeln sich die Ansprüche auf Zahlung in solche auf Feststellung des Rechtes auf Befriedigung in einer bestimmten Rangordnung.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 243/53
    Entscheidungstext OGH 19.01.1954 4 Ob 243/53
    Veröff: Arb 5898

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0064104

Dokumentnummer

JJR_19540119_OGH0002_0040OB00243_5300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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