RS OGH 1983/4/26 4Ob31/83, 4Ob175/82, 9ObA297/92, 9ObA2113/96t, 9ObA193/98t, 8ObS322/98f, 8ObS2/05k,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1983
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Norm

ABGB §1162b
BAG §15 Abs4 litd
KO §25

Rechtssatz

Jedenfalls seit dem Inkrafttreten der BAG - Novelle 1978 beendet die Eröffnung eines Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten das Lehrverhältnis nicht ex lege; sie ist aber für den Lehrling ein wichtiger Grund zum vorzeitigen Austritt nach § 25 Abs 1 KO und berechtigt ihn überdies - auch nach dem Verstreichen der einmonatigen Frist dieser Gesetzesstelle - gemäß § 15 Abs 4 lit d BAG zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses, wenn der Lehrberechtigte durch die Konkurseröffnung tatsächlich unfähig wird, seine Verpflichtungen aus dem Gesetz oder aus dem Lehrvertrag zu erfüllen (so bereits 4 Ob 29/80). (Hier: Sperre des Betriebes durch Konkursgericht).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 31/83
    Entscheidungstext OGH 26.04.1983 4 Ob 31/83
    Veröff: SZ 56/69 = ÖA 1985,77 = Arb 10246 = ÖA 1985,55
  • 4 Ob 175/82
    Entscheidungstext OGH 10.01.1984 4 Ob 175/82
    Auch; Beisatz: Hier: Liquidationsausgleich (T1) Veröff: Arb 10308
  • 9 ObA 297/92
    Entscheidungstext OGH 16.12.1992 9 ObA 297/92
    Auch; Beisatz: In diesem Fall gebührt dem Lehrling eine Kündigungsentschädigung, weil das Lehrverhältnis ein befristetes Arbeitsverhältnis (besonderer Art) ist und daher grundsätzlich § 1162b ABGB zur Anwendung kommt. (T2) Veröff: WBl 1993,155 = Arb 11053 = SozArb 1993 H6,5
  • 9 ObA 2113/96t
    Entscheidungstext OGH 10.07.1996 9 ObA 2113/96t
    Auch; nur: Jedenfalls seit dem Inkrafttreten der BAG - Novelle 1978 beendet die Eröffnung eines Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten das Lehrverhältnis nicht ex lege. (Hier: Sperre des Betriebes durch Konkursgericht). (T3); Beisatz: § 48 ASGG. (T4)
  • 9 ObA 193/98t
    Entscheidungstext OGH 07.10.1998 9 ObA 193/98t
    Vgl auch; nur: Jedenfalls seit dem Inkrafttreten der BAG - Novelle 1978 beendet die Eröffnung eines Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten das Lehrverhältnis nicht ex lege; sie ist aber für den Lehrling ein wichtiger Grund zum vorzeitigen Austritt nach § 25 Abs 1 KO und berechtigt ihn überdies gemäß § 15 Abs 4 lit d BAG zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses. (T5); Beisatz: Hier: Betriebsübergang gemäß § 3 Abs 1 AVRAG. (T6)
  • 8 ObS 322/98f
    Entscheidungstext OGH 22.12.1998 8 ObS 322/98f
    Vgl auch; Beisatz: Die aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung unterbliebene wiederholte Anführung der Lehrverhältnisse in § 11 Abs 1 2. Satz ASVG berechtigt keinesfalls zum Umkehrschluss, dass dem Lehrling entgegen § 3 Abs 1 IESG ausnahmsweise als Teil des Insolvenzausfallgeldes auch die Dienstnehmerbeiträge gebühren. (T7)
  • 8 ObS 2/05k
    Entscheidungstext OGH 17.03.2005 8 ObS 2/05k
    Auch; nur: Jedenfalls seit dem Inkrafttreten der BAG - Novelle 1978 beendet die Eröffnung eines Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten das Lehrverhältnis nicht ex lege; sie ist aber für den Lehrling ein wichtiger Grund zum vorzeitigen Austritt nach § 25 Abs 1 KO. (T8)
  • 8 ObS 3/11s
    Entscheidungstext OGH 22.11.2011 8 ObS 3/11s
    Auch; Beisatz: Der Masseverwalter wird als Fortbetriebsberechtigter nach § 41 Abs 1 GewO 1973 auch Lehrberechtigter nach § 2 BAG (§ 2 Abs 4 und § 3 Abs 1 Z 3 BAG). (T9); Beisatz: Die für eine Ausbildung notwendigen einschlägigen Fachkenntnisse und Voraussetzungen muss der Masseverwalter nicht persönlich aufweisen, zumal er nach § 3 Abs 1 Z 3 BAG ohnedies einen geeigneten Ausbilder zu bestellen hat. (T10)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0021687

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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