Norm
AngG §29 Abs1 II4Rechtssatz
Auch wenn ein Anspruch auf Urlaubsentschädigung im Fall eines gerechtfertigten Austrittes nach § 25 KO nicht auf § 9 UrlG gestützt werden kann (kein offener Urlaubsanspruch im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses), kann er auf § 29 AngG gestützt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Angestellte, Schadenersatz, Ersatzpflicht, Ersatzanspruch, Insolvenz, Konkurs, KündigungsentschädigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028690Dokumentnummer
JJR_19800429_OGH0002_0040OB00054_8000000_001