Norm
ABGB §1162bRechtssatz
Dem Masseverwalter steht ein außerordentliches Kündigungsrecht eines Lehrverhältnisses nach § 25 Abs 1 KO nicht zu. Der Kündigungsausschluß des § 15 Abs 1 BAG hat eine den Kündigungsbeschränkungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes (zB nach dem ArbVG, MuttSchg) vergleichbare Funktion; so daß er dem Begriff einer "gesetzlichen Kündigungsbeschränkung" im Sinne des § 25 Ko zu unterstellen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0021706Dokumentnummer
JJR_19811020_OGH0002_0040OB00093_8100000_001