Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Tritt ein Betriebsratsmitglied, noch bevor das Einigungsamt seiner Entlassung nach § 122 Abs 3 ArbVG zugestimmt hat, nach § 25 Abs 1 KO vorzeitig aus, liegt hierin keine Vereitelung der Erfüllung der aufschiebenden Bedingung, da dieses nur ein vom Gesetz eingeräumtes Recht ausgeübt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018151Dokumentnummer
JJR_19800429_OGH0002_0040OB00128_7900000_001