Norm
AngG §23 Abs1 IDRechtssatz
Sowohl die Entgeltansprüche der Angestellten für die Zeit von der Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses infolge Kündigung durch den Masseverwalter - also bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist - als auch der Abfertigungsanspruch sind als Masseforderungen zu behandeln.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Insolvenz, Gehalt, Auflösung, Ende, Eröffnung, Konkurs, Höhe, Ausmaß, Umfang, Geltendmachung, Berechnung, BemessungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0028624Dokumentnummer
JJR_19530512_OGH0002_0040OB00044_5300000_002