Norm: GBG §122 BIO §13KO §13KO §81a Abs2
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist berechtigt und legitimiert, gegen eine der Grundbuchsperre des § 13 KO widersprechende grundbücherliche Eintragung vorzugehen, andere Rechtswirkungen und Rechtsfolgen, die spezifisch durch die Konkurseröffnung ausgelöst werden, geltend zu machen und solche Einwände zu erheben, die auch dem Gemeinschuldner als Buchberechtigten - ohne Konkurseröffnung - selbst noch zugest... mehr lesen...
Norm: GBG §25GBG §56 Abs3GBG §57KO idF IRÄG 1997 §2KO §13
Rechtssatz: Einverleibungen und Vormerkungen in den öffentlichen Büchern über unbewegliche Sachen können auch nach Konkurseröffnung (oder Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens) bewilligt und vollzogen werden, wenn der Rang der Eintragung ident ist mit dem Tag, an dem die öffentliche Bekanntgabe des Inhalts des Edikts erfolgt. Erst am darauffolgenden Tag, also jenem, der der Veröff... mehr lesen...
Norm: KO §13KO §21 Abs1
Rechtssatz: Das Rücktrittsrecht des §21 KO im Verkäuferkonkurs ist nur dann nicht gegeben, wenn der Treuhänder außer den einverleibungsfähigen Urkunden einen gültigen Rangordnungsbeschluss in Händen hält. Voraussetzung muss aber selbst dann sein, dass der Käufer auf Grund des Rangordnungsbeschlusses tatsächlich in das Grundbuch eingetragen wird, beziehungsweise der Eigentumserwerb nicht aus anderen Gründen scheitert. §21... mehr lesen...
Norm: KO §13
Rechtssatz: Eine grundbücherliche Eintragung nach der Konkurseröffnung setzt voraus, dass sich der Rang nach einem Tag vor der Konkurseröffnung bestimmt. Das gilt aber nur für Eintragungen, die auf Rechtshandlungen des Gemeinschuldners beruhen; Eintragungen aufgrund von Verfügungen des Masseverwalters sind stets zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 2119/96p Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §914 IIIhABGB §1052 AABGB §1052 B1KO §13KO §21
Rechtssatz: Ein dem Ankauf einer Liegenschaft dienender Hypothekarkreditvertrag kann nach redlicher Parteienabsicht nur so verstanden werden, daß der Käufer der Bank zu deren (vorläufiger) Sicherheit an den - nach dem Leistungsaustausch mit dem Verkäufer frei werdenden - Kaufurkunden ein Zurückbehaltungsrecht einräumt. Die vorübergehende Sicherheit des Zurückbehaltungsrechte... mehr lesen...
Norm: ABGB §453EO §89GBG §38 litcGBG §41 litbKO §13
Rechtssatz: Die Rechtfertigung eines nach § 38 lit c GBG vorgemerkten Pfandrechtes kann nach Wahl der öffentlichen Behörde entweder nach § 41 lit b GBG im Grundbuchsverfahren oder mittels Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch Anmerkung der Rechtfertigung erreicht werden. Die Rechtfertigung durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung kann selbst nach Konkurseröffnung über das Verm... mehr lesen...
Norm: GBG §94 CKO §13KO §83
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist berechtigt, grundbücherliche Verfügungen zu Lasten des Konkursvermögens vorzunehmen. Auf Grund seiner Rechtshandlungen sind daher Eintragungen zulässig. Das gilt grundsätzlich auch für den Verkauf von unbeweglichen Sachen des Gemeinschuldners. Entscheidungstexte 5 Ob 62/91 Entscheidungstext OGH 11.06.1991 5 Ob 62/... mehr lesen...
Norm: KO §1 Abs1KO §13
Rechtssatz: Eine Liegenschaft, welche nach dem Grundbuchsstand Eigentum des Gemeinschuldners ist, darf - ohne vorgehenden Rang - nicht auf Grund eines vor der Konkurseröffnung abgeschlossenen Erwerbsgeschäftes der Befriedigung der Gläubiger entzogen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 687/86 Entscheidungstext OGH 13.10.1987 2 Ob 687/86 Veröff: SZ 60/206 = ÖBA 19... mehr lesen...
Norm: KO §13KO §81 Abs1
Rechtssatz: Wurde vor Konkurseröffnung die Übertragung einer Liegenschaft im Grundbuch noch nicht durchgeführt, verwehren § 1 Abs 1 und 13 KO dem nach § 81 Abs 1 KO verantwortlichen Masseverwalter die Einwilligung in die Einverleibungen selbst dann, wenn eine entsprechende Urkunde schon längst vorher übergeben wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 687/86 Entscheidungste... mehr lesen...
Alfred Z wurde auf Grund des Kaufvertrages vom 22. Juni 1976 Eigentümer der Liegenschaft EZ 756 II KG P. Der klagenden Gemeinde wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Landeck vom 20. März 1979 zu E 1693/79 zur Hereinbringung der ihr gegen Alfred Z auf Grund des Rückstandsausweises vom 14. März 1979 zustehenden Forderung von 131 829 S und der Kosten von 3509.61 S Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung bewilligt. Das Pfandrecht wurde in EZ 756 II KG P zu COZ 13 einverleibt. ... mehr lesen...
Norm: KO §13
Rechtssatz: § 13 KO normiert lediglich die Sperre gegenüber Rechtshandlungen des Gemeinschuldners für Eintragungen, deren Rang sich nach einem nach der Konkurseröffnung liegenden Tag richtet, nicht auch des Masseverwalters; der Masseverwalter als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners (der Konkursmasse) kann auch grundbücherliche Verfügungen mit voller Wirksamkeit für diesen vornehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §1 Abs4KO §13KO §14KO §21
Rechtssatz: War der Gemeinschuldner noch bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft, dann verwandelt sich der obligatorische Anspruch des Käufers auf Verschaffung des Eigentums an der Liegenschaft durch die Konkurseröffnung in eine Geldforderung auf das Interesse als Konkursförderung dritter Klasse. Entscheidungstexte 5 Ob 18/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §20KO §13KO §76
Rechtssatz: Das Grundbuch ist vom Tage der Konkurseröffnung an - unabhängig davon, ob dieses Ereignis angemerkt wurde - jedenfalls und gegenüber jedermann gesperrt, wenn nicht eine Übertragung dinglicher Rechte auf Grund eines vor der Konkurseröffnung über den Eigentümer liegenden Ranges im Sinne des § 13 KO möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 183/75 ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 27. Juni 1975 bewilligte das Erstgericht den am selben Tag bei ihm eingelangten Antrag der nunmehrigen Revisionsrekurswerber, ob der Max S allein gehörigen Liegenschaft EZ 476 X auf Grund des Kaufvertrages vom 30. April 1974 je zur Hälfte ihr Eigentumsrecht einzuverleiben. Mit dem Hinweis darauf, daß über das Vermögen des Verkäufers und bücherlichen Eigentümers der Liegenschaft, Max S vom Landesgericht Salzburg mit Beschluß vom 5. Mai 1975 der Konkurs eröffnet worde... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §20KO §13KO §76
Rechtssatz: Die bücherliche Anmerkung der Konkurseröffnung wirkt deklarativ. Entscheidungstexte 5 Ob 183/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 5 Ob 183/75 Veröff: JBl 1976,145 mit zustimmender Anmerkung von Bydlinski = NZ 1977,118 = SZ 48/104 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Ob der Liegenschaft EZ. X, deren Eigentümer Karl K. ist, ist das Pfandrecht für einen Höchstbetrag von 120.000 S zur Sicherstellung aller Forderungen aus dem der M.-Gesellschaft m. b. H. gewährten Kredit für die Bank-AG. einverleibt. In der Einlage ist die Bestellung eines vorläufigen Beistandes und die am 13. November 1963 erfolgte Eröffnung des Konkurses angemerkt. Am 6. April 1964 langte beim Erstgericht ein Gesuch des Dr. St. um Einverleibung der Übertragung des angeführten Pfandr... mehr lesen...
Norm: ABGB §469GBG §29KO §13
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Ranges nach § 13 KO sind die allgemeinen Vorschriften des Grundbuchsrechtes (§ 29 GBG) und damit der Zeitpunkt der Einbringung des Gesuches beim Grundbuchsgericht maßgebend. Entscheidungstexte 5 Ob 200/64 Entscheidungstext OGH 17.09.1964 5 Ob 200/64 Veröff: SZ 37/122 = EvBl 1965/75 S 105 ... mehr lesen...
Auf Grund des am 31. Mai 1963 bei Gericht eingelangten Antrages hat das Erstgericht mit Beschluß vom 4. Juni 1963 die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung ob der dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaftshälfte EZ. 776 des Grundbuches über die KG. P. zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei im Betrage von 26.000 S samt Anhang bewilligt. Die bewilligte Exekution wurde am 12. Juni 1963 durch Eintragung in das Grundbuch vollzogen. Über das ... mehr lesen...
Norm: AO §10 Abs1AO §13EO §87EO §88GBG §29KO §10 Abs1KO §13
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ist davon abhängig, ob das Ansuchen vor dem Anschlag des Edikts über die Eröffnung des Konkurses oder Ausgleiches beim Grundbuchsgericht eingelangt ist; der Tag des Vollzuges im Grundbuch ist ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 3 Ob 16/64 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §38AllgGAG §39KO §13
Rechtssatz: Ein Liegenschaftspfandgläubiger, der bei der Grundbuchsanlegung die Anmeldung seines Pfandrechtes versäumt hat, kann, wenn vor der Eintragung seines Pfandrechtes der Konkurs über das Vermögen des Liegenschaftseigentümers eröffnet wurde, nicht als absondungsberechtigt behandelt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 351/37 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 CdKO §13MG §42 Abs2
Rechtssatz: Nach der Konkurseröffnung über das Vermögen des Vermieters kann dieser die Hauptmietzinse nicht mehr abtreten. Entscheidungstexte 2 Ob 1282/31 Entscheidungstext OGH 12.01.1932 2 Ob 1282/31 Veröff: SZ 14/4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0032880 ... mehr lesen...