Norm
AO §10 Abs1Rechtssatz
Die Zulässigkeit einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ist davon abhängig, ob das Ansuchen vor dem Anschlag des Edikts über die Eröffnung des Konkurses oder Ausgleiches beim Grundbuchsgericht eingelangt ist; der Tag des Vollzuges im Grundbuch ist ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0002501Dokumentnummer
JJR_19640325_OGH0002_0030OB00016_6400000_001