Norm: KO §12KO §166
Rechtssatz: Das bedingte Erlöschen der Absonderungsrechte tritt ipso iure ein und wirkt für jedermann über den Konkurs hinaus. Entscheidungstexte 2 Ob 142/07g Entscheidungstext OGH 29.05.2008 2 Ob 142/07g Veröff: SZ 2008/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123737 ... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2KO §12
Rechtssatz: Für den nach § 12 Abs 1 KO zu beurteilenden Pfandrechtserwerb ist bei der Pfändung von Forderungen der Tag der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner der maßgebliche Begründungszeitpunkt. Entscheidungstexte 6 Ob 280/00w Entscheidungstext OGH 14.12.2000 6 Ob 280/00w Veröff: SZ 73/197 1 Ob 2... mehr lesen...
Norm: KO §12KO §12a
Rechtssatz: § 12a Abs. 3 KO bietet keine Handhabe für einen Beschluß des Exekutionsgerichtes auf Einstellung des Verwertungsverfahrens. Entscheidungstexte 6 R 464/98x Entscheidungstext LG Ried 22.12.1998 6 R 464/98x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00469:1998:RRD0000012 D... mehr lesen...
Norm: KO §10KO §12
Rechtssatz: Nicht § 12 KO unterliegende Exekutionen, die zur Zeit der Konkurseröffnung bereits zum Erwerb eines Absonderungsrechtes geführt haben, laufen unberührt weiter und werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen. Entscheidungstexte 7 Ob 572/90 Entscheidungstext OGH 17.05.1990 7 Ob 572/90 3 Ob 301/0... mehr lesen...
Norm: KO §12KO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Im Falle der Ausscheidung aus der Konkursmasse gemäß § 119 Abs 5 KO sind die an der Sache in den letzten sechzig Tagen vor der Konkurseröffnung entstandenen Pfandrechte wieder sofort voll wirksam. Entscheidungstexte 3 Ob 59/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1988 3 Ob 59/88 Veröff: SZ 61/172 = ÖBA 1989,92 ... mehr lesen...
Norm: KO §12KO §27
Rechtssatz: Mangels einer Befriedigungstauglichkeit ist die Anfechtung des Erwerbes eines richterlichen Pfandrechtes und der Befriedigung daraus an Gegenständen, an denen der Anfechtungsgegner bereits die Stellung eines Absonderungsgläubigers innehatte, ausgeschlossen. Entscheidungstexte 4 Ob 548/88 Entscheidungstext OGH 12.07.1988 4 Ob 548/88 Veröff: WBl ... mehr lesen...
Norm: KO §12KO §124KO §166
Rechtssatz: Hat ein Masseverwalter gemäß § 12 Abs 3 KO einen Geldbetrag eingenommen, darf er ihn, um das Anwartschaftsrecht des Absonderungsgläubigers nicht zu beeinträchtigen, erst dann ausschütten, wenn er sicher ist, daß es zu einer Aufhebung nach § 166 Abs 2 KO nicht mehr kommt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er eine Sondermasse zu bilden, die auch nicht für Kosten und zur Befriedigung von Masseforderungen verwendet... mehr lesen...
Norm: KO §12KO §124KO §166
Rechtssatz: § 124 Abs 1 und 2 KO ist einschränkend dahin auszulegen, daß eine Befriedigung fälliger Masseforderungen aus der Masse nur insoweit erfolgen darf, als damit nicht auch über nur gemäß § 12 Abs 3 KO in die Masse gelangte Beträge verfügt wird und eine Aufhebung des Konkurses nach § 166 KO noch möglich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 687/85 Entscheidun... mehr lesen...
Den betreibenden Parteien Dr. Bernhard P und Firma R KG war mit den rechtskräftigen Beschlüssen des Erstgerichtes je vom 13. April 1977 zu 7 b E 3154/77 bzw. 7 b E 3156/77 die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob der Liegenschaft EZ 890 II KG A als Haupteinlage sowie (u. a.) ob 43/2670 Anteilen der Liegenschaft EZ 1831 II KG H als Nebeneinlage bewilligt und die Einverleibung der Zwangspfandrechte per 28 620 S bzw. 342 935.87 S je samt Anhang auch in Ansehung der genann... mehr lesen...
Norm: AO §12EO §65 AGBG §123KO §12
Rechtssatz: Wird ein Beschluß über die Einstellung der Exekutionen und Löschung der Pfandrechte gem § 12 KO, § 12 AO unter einer Tagebuchzahl gefällt und zugestellt, handelt es sich bei diesem Beschluß um eine Entscheidung des Exekutionsverfahrens. Die gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes offenstehende Rechtsmittelfrist richtet sich daher nicht § 123 GBG, sondern nach den Bestimmungen der Exekutionsordnu... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 7. April 1975 bewilligte das Handelsgericht Wien als Titelgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 40 000 S samt Anhang Fahrnisexekution gegen den Verpflichteten Stefan K; als Exekutionsgericht schritt zu E 2179/75 das Erstgericht ein. Auf Grund einer vom Verpflichteten zu 4 C 256/75 des Erstgerichtes eingebrachten Oppositionsklage schob das Erstgericht mit Beschluß vom 6. August 1975 die angeführte Exekution gegen Erlag e... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §12KO §48
Rechtssatz: Absonderungsrechte, die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann er ihn vom Masseverwalter verlangen und zu diesem Zwecke klagen. Entscheidungstexte 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1974 5 Ob 250/73 ... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §12
Rechtssatz: Absonderungsrechte, die durch Exekution zur Sicherstellung erworben worden sind, sind bedingte Absonderungsrechte. Die Rechtfertigung ist die Erfüllung der Bedingung. Sie wirkt zurück, sodaß das Absonderungsrecht nach der Zeit des sicherstellungsweisen Erwerbes zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1974 5 Ob 2... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §12
Rechtssatz: Pfändung des durch eine Vereinbarung zwischen dem den Nachlaß vertretenden Erben und dem Kurator des abwesenden Pflichtteilsberechtigten festgelegten Anspruches ist rechtswirksam, auch wenn die abhandlungsbehördliche und pflegschaftsbehördliche Genehmigung der Vereinbarung erst später erfolgt. Die später als sechzig Tage darauffolgende Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Noterben hindert den Überweisungs... mehr lesen...
Norm: AO §12KO §12
Rechtssatz: Auch wenn innerhalb von sechzig Tagen vor der Konkurseröffnung über das Vermögen des Verpflichteten im Wege der Sicherstellungsexekution ein Pfandrecht im Grundbuch vorgemerkt wurde, ist die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch Anmerkung der Rechtfertigung und Vollstreckbarkeit bei dem vorgemerkten Pfandrecht trotz der Konkurseröffnung zulässig. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob es sich bei der... mehr lesen...
Norm: AO §12ASVG §32ASVG §65KO §12
Rechtssatz: Sozialversicherungsbeiträge sind öffentliche Abgaben nach §§ 12 KO und 12 AO. Entscheidungstexte 3 Ob 308/58 Entscheidungstext OGH 10.07.1958 3 Ob 308/58 Veröff: EvBl 1958/310 S 525 3 Ob 309/58 Entscheidungstext OGH 10.07.1958 3 Ob 309/58 ... mehr lesen...
Norm: AO §12KO §12
Rechtssatz: In der Zwischenzeit zwischen dem Erlöschen des Absonderungsrechtes (§ 12 AO) und seinem allfälligen Wiederaufleben (§ 12 KO) besteht das Absonderungsrecht nicht. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die gepfändet gewesene Liegenschaft in dieser Zwischenzeit an eine dritte Person veräußert und übergeben worden ist. Entscheidungstexte 2 Ob 90/58 Entsc... mehr lesen...
Norm: KO §12KO §30
Rechtssatz: Durch das Erlöschen von Absonderungsrechten nach dem § 12 KO wird deren Anfechtbarkeit nach den §§ 27 ff KO nicht berührt. Entscheidungstexte 1 Ob 229/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 1 Ob 229/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0064303 Dokumentnum... mehr lesen...
Zu E 593/51 und E 594/51 des Bezirksgerichtes Neumarkt wurde am 17. Dezember 1951 die Forderungsexekution zur Hereinbringung von vollstreckbaren Forderungen geführt. Die Zahlungs- und Einziehungsverbote wurden zugestellt. Am 14. Jänner 1952 wurde die Überweisung einer der gepfändeten Forderungen bewilligt. Am 15. Jänner 1952 wurde über das Vermögen des Verpflichteten der Konkurs eröffnet. Auf Antrag des Masseverwalters wurde mit Beschluß vom 4. Februar 1952 das Verwertungsverfahren ei... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVDEO §39 Z5 IVEEO §308KO §12
Rechtssatz: Ein Überweisungsbeschluß hinsichtlich einer gepfändeten Forderung, an der das Pfandrecht gemäß § 12 KO erloschen ist und der erst nach Konkurseröffnung dem betreibenden Gläubiger zugestellt wurde, ist unwirksam und vom Exekutionsgericht aufzuheben. Entscheidungstexte 3 Ob 314/52 Entscheidungstext OGH 04.06.1952 3... mehr lesen...
Laut vollstreckbarem Vergleich vom 21. November 1947 schuldet der Verpflichtete dem betreibenden Gläubiger 50.000 S samt Nebengebühren. Zur Hereinbringung des noch offenen Restbetrages von 26.000 S samt Nebengebühren beantragte der betreibende Gläubiger 1. die Pfändung des dem Verpflichteten als offenen Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft Anton G.'s Erben zustehenden Anspruches auf dasjenige, was ihm bei der Auseinandersetzung zukommt, 2. auf pfandweise Beschreibung diese... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Grund eines vom Gläubigerausschuß genehmigten Berichtes des Masseverwalters den Konkurs wegen Vermögensmangels gemäß § 166 Abs. 2 KO. aufgehoben. Der Bericht des Masseverwalters lautete dahin, daß außer dem Unternehmen des Gemeinschuldners (Zementwarenerzeugung), über welches mit Beschluß des Bezirksgerichtes Schwechat vom 28. Februar 1950 die Zwangsverwaltung eingeleitet worden war, kein Vermögen vorhanden sei. Der letztgenannte Beschluß ordnete die Verwertung... mehr lesen...
Norm: KO §12
Rechtssatz: Nur die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen desjenigen, gegen den das Pfandrecht erworben wurde, bringt ein Pfandrecht unter den Voraussetzungen des § 12 KO zum Erlöschen. Entscheidungstexte 3 Ob 876/33 Entscheidungstext OGH 14.11.1933 3 Ob 876/33 Veröff: SZ 15/225 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: KO §12
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, womit festgestellt wurde, daß die gemäß § 12 KO durch die Konkurseröffnung erloschenen Absonderungsrechte infolge Konkursaufhebung wieder in Kraft getreten sind, können andere Gläubiger nicht Rekurs erheben. Es bleibt ihnen vorbehalten, die Pfandrechte im Verteilungsverfahren zu bestreiten. Entscheidungstexte 3 Ob 961/32 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EO §261KO §12
Rechtssatz: Die Wegnahme des beim Verpflichteten vorgefundenen Geldes durch das Vollstreckungsorgan gilt nur dann als Zahlung, wenn der Geldbetrag sofort dem betreibenden Gläubiger ausgefolgt wird; wurde er jedoch aus irgendeinem Grund bei Gericht erlegt, so erwirbt der betreibende Gläubiger daran ein Pfandrecht. Entscheidungstexte 2 Ob 1108/31 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: KO §12
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Wiederauflebens der Absonderungsrechte hindert in keinem Falle die Verwertung und Verteilung der Konkursmasse. Entscheidungstexte 1 Ob 1131/27 Entscheidungstext OGH 30.01.1927 1 Ob 1131/27 Spruchrepertorium 26 neu; Veröff: SZ 9/308 3 Ob 48/85 Entscheidungstext OGH 08.05.1985 3 Ob... mehr lesen...
Norm: KO §12
Rechtssatz: Zu § 12 KO. Entscheidungstexte 1 Ob 841/24 Entscheidungstext OGH 09.12.1924 1 Ob 841/24 Veröff: SZ 6/388 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0064312 Dokumentnummer JJR_19241209_OGH0002_0010OB00841_2400000_002 mehr lesen...
Norm: KO §12
Rechtssatz: Das im § 12 KO vorgesehene Erlöschen eines vorgemerkten Pfandrechtes hat nicht zur Folge, daß dieses Pfandrecht infolge der Konkurseröffnung auch grundbücherlich gelöscht werden muß. Entscheidungstexte 2 R 162/20 Entscheidungstext OGH 28.09.1920 2 R 162/20 Veröff: SZ 2/101 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...