Norm
KO §10Rechtssatz
Nicht § 12 KO unterliegende Exekutionen, die zur Zeit der Konkurseröffnung bereits zum Erwerb eines Absonderungsrechtes geführt haben, laufen unberührt weiter und werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0064121Dokumentnummer
JJR_19900517_OGH0002_0070OB00572_9000000_001