Norm
KO §11Rechtssatz
Absonderungsrechte, die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann er ihn vom Masseverwalter verlangen und zu diesem Zwecke klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0064213Dokumentnummer
JJR_19740123_OGH0002_0050OB00250_7300000_002