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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §9 Abs1 Z4Rechtssatz
Im Allgemeinen ist jedes einzelne schwebende Geschäft für sich darauf zu prüfen, ob daraus ein Verlust droht. Einheitlich zu beurteilen sind aber jene Geschäfte, die unmittelbar aufeinander bezogen abgeschlossen wurden (vgl. VwGH 27.4.2020, Ra 2020/15/0014, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021130009.J05Im RIS seit
01.06.2022Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022