RS Vwgh 2022/4/7 Ro 2021/13/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.2022
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §9 Abs1 Z4

Rechtssatz

Im Allgemeinen ist jedes einzelne schwebende Geschäft für sich darauf zu prüfen, ob daraus ein Verlust droht. Einheitlich zu beurteilen sind aber jene Geschäfte, die unmittelbar aufeinander bezogen abgeschlossen wurden (vgl. VwGH 27.4.2020, Ra 2020/15/0014, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021130009.J05

Im RIS seit

01.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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