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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §9 Abs1 Z4Rechtssatz
Eine Drohverlustrückstellung kann nicht darauf gestützt werden, dass eine - bewusst gewählte - langfristig vereinbarte Fixverzinsung zu höheren Zinszahlungen führt als es bei einer variablen Verzinsung der Fall gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150014.L07Im RIS seit
11.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021