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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §9 Abs1 Z4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/15/0005 E 29. März 2017 RS 5 (hier ohne den zweiten Satz)Stammrechtssatz
Einheitlich zu beurteilen sind jene Geschäfte, die unmittelbar aufeinander bezogen abgeschlossen wurden. So sind insbesondere die Vereinbarung über ein Swapgeschäft zusammen mit dem zur Währungsabsicherung dieses Geschäftes abgeschlossenen Optionsgeschäft zu beurteilen (vgl. näher zum "Saldierungsbereich" Mühlehner in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, 58. Lfg, § 9 Tz 125 ff; vgl. auch - zu "Bewertungseinheiten" - Doralt/Mayr, EStG14, § 6 Tz 217; sowie Mayr, Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz, 228 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150014.L06Im RIS seit
11.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021