Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0170 E 17. September 1996 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Verbesserungsvorschläge iSd § 67 Abs 7 EStG 1988 müssen Sonderleistungen sein, die über die Dienstpflichten des Vorschlagenden hinausgehen (Hinweis E 13.10.1993, 92/13/0183) und dürfen - auch unter Berücksichtigung des jeweiligen Aufgab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs7;
Rechtssatz: Der Vorschlag, in einem Betrieb ein dem neuesten Stand der Technik entsprechendes EDV-System zu verwenden, ist ebenso wenig als ein der begünstigten Versteuerung des § 67 Abs 7 EStG 1988 zugänglicher Verbesserungsvorschlag anzusehen wie dessen schrittweise Einführung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs7;
Rechtssatz: Verbesserungsvorschläge, die über die Verwendung der für Anwaltskanzleien entwickelten handelsüblichen Software hinausreichen, gehen über die Empfehlung zur Verwendung von dem Stand der Technik entsprechender Computertechnologie und damit über die Dienstpflichten des Vorschlagenden, eines nicht im EDV-Bereich tätigen Bediensteten, ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die offenkundig eine Werbeagentur betreibt, wurde hinsichtlich der Jahre 1990 bis 1992 eine Lohnsteuerprüfung vorgenommen, die laut Prüfungsbericht am 26. Jänner 1993 (richtig wohl: 1994) abgeschlossen worden ist. Dem Prüfungsbericht ist zu entnehmen, dass die an verschiedene Dienstnehmer in den Jahren 1990 bis 1992 ausbezahlten Prämien für Verbesserungsvorschläge nach Auffassung des Prüfungsorgans nicht der begünstigten Besteuerung im Sinne des § 67 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs7;
Rechtssatz: Verbesserungsvorschläge iSd § 67 Abs 7 EStG 1988 müssen Sonderleistungen sein, die über die Dienstpflichten des Vorschlagenden hinausgehen und - auch unter Berücksichtigung des jeweiligen Aufgabengebietes des Vorschlagenden - keine Selbstverständlichkeiten darstellen (Hinweis E 17.9.1996, 96/14/0170; E 22.10.1997, 95/13/0212). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs7;EStG 1988 §83 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 83 Abs 1 EStG 1988 folgt, dass die steuerrechtliche Begünstigung des § 67 Abs 7 EStG 1988 nur für Prämien in Betracht kommt, die dem jeweiligen Arbeitnehmer auf Grund der von ihm persönlich gemachten Verbesserungsvorschläge gewährt werden. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin, einer Wirtschaftstreuhandkanzlei, durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde die Ansicht vertreten, daß eine einem Arbeitnehmer im Jahr 1988 gewährte Prämie für Verbesserungsvorschläge im Ausmaß von S 100.000,-- mangels gegenständlich vorliegender lohngestaltender Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 2 lit a bis c EStG 1972 nicht im Sinne des § 67 Abs 7 EStG 1972 steuerbegünstigt behandelt werden könne. Das Finanzamt folgte dieser Ansicht und erließ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs7;EStG 1972 §68 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Eine lohngestaltende Vorschrift iSd § 68 Abs 2 Z 3 lit a bis c muß Regelungen enthalten, welche die Höhe einer Prämie für Verbesserungsvorschläge zumindest bestimmbar festlegt (Hinweis E 15.1.1971, 817/69) und sie nicht von einem Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (allenfalls unter Beiziehung ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Wirtschaftstreuhand-GmbH. Geschäftsführer der GmbH waren im Jahre 1991 Dr. Kurt S und dessen Sohn Christian S. Anläßlich einer im Jahre 1993 bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, daß eine im Juni 1991 an Dr. Kurt S ausbezahlte "freiwillige Abfertigung" nicht nach den Bestimmungen des § 67 Abs. 6 EStG begünstigt besteuert werden könne, da mit der Beendigung des Dienstverhältnisses 50 % der GmbH-Ant... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs1;EStG 1988 §67 Abs7;GmbHG §15;
Rechtssatz: Verbesserungsvorschläge iSd § 67 Abs 7 EStG müssen Sonderleistungen sein, die über die Dienstpflichten des Vorschlagenden hinausgehen. Die im konkreten Fall vorgenommenen Verbesserungen von EDV-Programmen sind keine derartigen Sonderleistungen. Dem steht insb nicht entgegen, daß Gegens... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen und daneben auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, in deren Rahmen ihm auch Entgelte aus Diensterfindungen zuflossen, die patentrechtlich geschützt sind. Die unter diesem Titel dem Beschwerdeführer zugeflossenen Beträge wurden gemäß § 67 Abs. 7 EStG 1988 teilweise dem festen Steuersatz von 6 % und darüber hinaus dem Lohnsteuertarif unterzogen. Zwis... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs6 idF 1993/818;EStG 1988 §37 Abs7;EStG 1988 §38 Abs1;EStG 1988 §67 Abs1;EStG 1988 §67 Abs7;SteuerreformG 1993 Art1 Z22f;
Rechtssatz: § 37 und § 38 EStG 1988 finden sich in dem mit dem Wort "Tarif" überschriebenen dritten Teil des EStG 1988. Eine Aussage des Inhaltes, daß die Tarifermäßigung für d... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung hielt der Prüfer in seinem Bericht fest, daß die an die beiden Geschäftsführer der Beschwerdeführerin Ing. M.R. und Mag. W.R. im Jahr 1989 bezahlten Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb einer begünstigten Besteuerung im Sinne des § 67 EStG 1988 nicht zugänglich seien; dies, soweit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren von Relevanz, deswegen, weil nach herrschender Auffassung Ideen zur Verbesserung ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs7;
Rechtssatz: Verbesserungsvorschläge iSd § 67 Abs 7 EStG 1988 müssen Sonderleistungen sein, die über die Dienstpflichten des Vorschlagenden hinausgehen (Hinweis E 13.10.1993, 92/13/0183) und dürfen - auch unter Berücksichtigung des jeweiligen Aufgabengebietes des Vorschlagenden - keine Selbstverständlichkeiten darstellen (Hinweis E 17.11.1992, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als Wirtschaftstreuhänderin tätig. Im strittigen Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 31. Dezember 1989 wurden an ihren im Unternehmen als Arbeitnehmer beschäftigten Ehegatten Prämien für Verbesserungsvorschläge ausbezahlt. Nach dem Inhalt der dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten enthielten die Verbesserungsvorschläge für 1987 den Entwurf von Formblättern ("Kalkulation", "Jahresabschluß - Checkliste", "Neuer Kurz-Angestelltendienstvertrag", "Wertpapier-Ab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs7;EStG 1972 §68 Abs2;EStG 1988 §67 Abs7;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Das bloße, schon in seinen Dienstpflichten begründete Bemühen des Arbeitnehmers um einen rationelleren Arbeitsablauf innerhalb seines Aufgabenbereiches kann nicht als belohnungswürdige Verbesserung im Sinne des § 67 Abs 7 EStG 1972 bzw EStG 1988 angesehen werden. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs7;EStG 1972 §68 Abs2;EStG 1988 §67 Abs7;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Die Beantwortung der Frage, ob eine Zahlung eine Prämie für Verbesserungsvorschläge darstellt, bedarf vorerst der Beantwortung der Tatfrage durch die Behörde. Ist ein (belohnungswürdiger) Verbesserungsvorschlag zweifelhaft, muß er nachgewiesen werden. Solche Zweifel sind ins... mehr lesen...
Der Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin besteht im Handel mit Bürocomputern, Software und Zubehör sowie in deren Service. Die beschwerdeführende GmbH wurde von drei Gesellschaftern gegründet, von denen einer Steuerberater ist; die beiden anderen, ein Ehepaar, sind Gesellschafter-Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH. Ihnen als Arbeitnehmern gewährte die Beschwerdeführerin durch Beschluß der drei Gesellschafter im strittigen Zeitraum (1. Jänner 1989 bis 31. Dezemb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs7;
Rechtssatz: In einem EDV-Unternehmen bildet der Vorschlag EDV-unterstützter Kundenkartei und Lagerkartei sowie der Beschäftigung von Subhändlern, insbesondere, wenn er vom angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer kommt, als Selbstverständlichkeit (in der Regel) keinen (prämierungswürdigen) Verbesserungsvorschlag iSd § 67 Abs 7 EStG 1988. Be... mehr lesen...
Einem Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin stehen Vergütungen für Diensterfindungen zu. Diese betragen einen bestimmten Hundertsatz aus einem beim Verkauf von Anlagen erzielten Deckungsbeitrag. Die Vergütungen sind laut Vereinbarung jährlich einmal für die im Zeitraum verkauften Geräte zu berechnen und innerhalb von 60 Tagen zur Gänze auszubezahlen, unabhängig davon, ob der Abnehmer den Kaufpreis bezahlt hat. Nach der Vereinbarung ist es dem Arbeitnehmer gestattet, Vorschüsse auf die E... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1154a;ABGB §985;EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §67 Abs7;EStG 1972 §78 Abs1;
Rechtssatz: Ausf zur Unterscheidung zwischen Darlehen und Gehaltsvorschuß oder Lohnvorschuß (hier: im Zusammenhang mit der Frage der Lohnbesteuerung einer Vergütung für eine Diensterfindung). ... mehr lesen...
Index: 26/03 Patentrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs7;PatG 1970 §1 Abs1 idF 1984/234;PatG 1970 §1 Abs2 idF 1984/234;PatRNov 1984; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/21, S 381;
Rechtssatz: Auch eine Diensterfindung muß eine Erfindung sein. Ist dies nicht der Fall, zB weil die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 PatG idF der Nov 1984 nicht erfüllt sind, oder weil der Gegens... mehr lesen...