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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs7;Rechtssatz
In einem EDV-Unternehmen bildet der Vorschlag EDV-unterstützter Kundenkartei und Lagerkartei sowie der Beschäftigung von Subhändlern, insbesondere, wenn er vom angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer kommt, als Selbstverständlichkeit (in der Regel) keinen (prämierungswürdigen) Verbesserungsvorschlag iSd § 67 Abs 7 EStG 1988. Bei einem solchen Arbeitnehmer bedarf es überdies eines Fremdvergleiches. - Auch Naheliegendes könnte Gegenstand eines Verbesserungsvorschlages sein, wenn es bisher nicht entdeckt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140169.X01Im RIS seit
17.11.1992