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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs7;Rechtssatz
Verbesserungsvorschläge, die über die Verwendung der für Anwaltskanzleien entwickelten handelsüblichen Software hinausreichen, gehen über die Empfehlung zur Verwendung von dem Stand der Technik entsprechender Computertechnologie und damit über die Dienstpflichten des Vorschlagenden, eines nicht im EDV-Bereich tätigen Bediensteten, hinaus. Die geltend gemachte, gem § 67 Abs 7 EStG 1988 begünstigte Versteuerung der diesbezüglich ausbezahlten Prämien erschiene diesfalls nicht unberechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995130184.X03Im RIS seit
19.07.2001