RS Vwgh 2001/3/28 95/13/0184

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Veröffentlicht am 28.03.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs7;

Rechtssatz

Verbesserungsvorschläge, die über die Verwendung der für Anwaltskanzleien entwickelten handelsüblichen Software hinausreichen, gehen über die Empfehlung zur Verwendung von dem Stand der Technik entsprechender Computertechnologie und damit über die Dienstpflichten des Vorschlagenden, eines nicht im EDV-Bereich tätigen Bediensteten, hinaus. Die geltend gemachte, gem § 67 Abs 7 EStG 1988 begünstigte Versteuerung der diesbezüglich ausbezahlten Prämien erschiene diesfalls nicht unberechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995130184.X03

Im RIS seit

19.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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