RS Vwgh 1993/10/13 92/13/0183

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Veröffentlicht am 13.10.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs7;
EStG 1972 §68 Abs2;
EStG 1988 §67 Abs7;
EStG 1988 §68 Abs5;

Rechtssatz

Die Beantwortung der Frage, ob eine Zahlung eine Prämie für Verbesserungsvorschläge darstellt, bedarf vorerst der Beantwortung der Tatfrage durch die Behörde. Ist ein (belohnungswürdiger) Verbesserungsvorschlag zweifelhaft, muß er nachgewiesen werden. Solche Zweifel sind insbesondere dann am Platz, wenn die Vorschläge Selbstverständlichkeiten zum Inhalt haben und noch dazu von Personen stammen, die - wie als Dienstnehmer beschäftigte nahe Angehörige - in einem besonderen Naheverhältnis zum Arbeitgeber stehen. In einem solchen Fall müßte die Prämiengewährung auch einem Fremdvergleich standhalten (Hinweis E 17.11.1992, 92/14/0169). (Hier Ausarbeitung von Formularen und Änderung des Ablagesystems durch einen Angestellten einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130183.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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