Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs7;Rechtssatz
Verbesserungsvorschläge iSd § 67 Abs 7 EStG 1988 müssen Sonderleistungen sein, die über die Dienstpflichten des Vorschlagenden hinausgehen (Hinweis E 13.10.1993, 92/13/0183) und dürfen - auch unter Berücksichtigung des jeweiligen Aufgabengebietes des Vorschlagenden - keine Selbstverständlichkeiten darstellen (Hinweis E 17.11.1992, 92/14/0169). Bei den Bestrebungen von Geschäftsführern, die Kosten im Betrieb zu minimieren - sei es im Rahmen der Geschäftsführung als solcher, sei es als "Leiter eines entsprechenden Projektes" - handelt es sich um keine Sonderleistungen, sondern um Tätigkeiten, die schon ganz allgemein den normalen Dienstpflichten von Geschäftsführern zuzurechnen sind und insofern auch über Selbstverständlichkeiten nicht hinausgehen.
Schlagworte
MusikautomatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140170.X01Im RIS seit
17.05.2001