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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs7;Rechtssatz
Der Vorschlag, in einem Betrieb ein dem neuesten Stand der Technik entsprechendes EDV-System zu verwenden, ist ebenso wenig als ein der begünstigten Versteuerung des § 67 Abs 7 EStG 1988 zugänglicher Verbesserungsvorschlag anzusehen wie dessen schrittweise Einführung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995130184.X02Im RIS seit
19.07.2001