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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §67 Abs7;Rechtssatz
Das bloße, schon in seinen Dienstpflichten begründete Bemühen des Arbeitnehmers um einen rationelleren Arbeitsablauf innerhalb seines Aufgabenbereiches kann nicht als belohnungswürdige Verbesserung im Sinne des § 67 Abs 7 EStG 1972 bzw EStG 1988 angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130183.X02Im RIS seit
20.11.2000